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Archive for September 2021

Seit 9 Jahren gibt es ein lückenloses Monitoring des Zieselbestands auf der Projektfläche nördlich des Heeresspitals, mit vierteljährlichen Berichten. Lückenlos? Nicht, wenn es brenzlig wird. Denn ausgerechnet während sie die Genehmigung für die Zerstörung weiterer Teile des Ziesellebensraums ausstellte, “vergaß” die MA 22 anscheinend auf die Genehmigung der Fortsetzung des Monitorings. Das Ergebnis: Heuer gibt es bisher keine Daten zum bedrängten Zieselbestand.

Für regelmäßige Besucher des Zieselfelds nördlich vom Heeresspital war heuer ein auffälliger Rückgang der Zieselaktivität auf der noch unverbauten Projektfläche und den Ausgleichsflächen östlich des Marchfeldkanals nicht zu übersehen. Nur die Umweltbehörde MA 22 will davon mit aller Kraft nichts wissen, und lässt das Monitoring des Vorkommens für ein halbes Jahr ausfallen.

Seit 2012 findet ein permanentes Monitoring der Zieselpopulation nördlich des Heeeresspitals statt – GPS Kartierung der Baue sowie kurzzeitiges Fangen & Chippen der Tiere um Wanderungsbewegungen feststellen zu können. Geregelt ist es durch Bescheide der MA 22, die für jeweils 2 Jahre ausgestellt werden (das Fangen und Chippen ist genehmigungspflichtig). Dank den detaillierten Daten ist die Entwicklung des Vorkommens in den letzten 9 Jahren nachverfolgbar, der Einfluss der bisher erfolgten Eingriffe in den Lebensraum der Tiere abschätzbar (Monitoring einer Referenzfläche des benachbarten Heeresspitalgeländes würde dies einfacher machen, wird aber unverständlicherweise nicht durchgeführt). 

Bisher war die Ausstellung der Monitoringescheide offenbar reine Formsache, zwischen Beantragung und Bescheiderlassung vergingen 2-3 Monate.

Umso unverständlicher und auffälliger ist das Verhalten der MA 22 bei der aktuellen Verlängerung – zwischen Einreichung (mitte Jänner) und Bescheiderlassung (ende Juni) vergingen mehr als fünfeinhalb Monate! Somit fallen erstmals in der 9-Jährigen Monitoringgeschichte zwei Quartalsberichte aus. 

In genau dieser Zeitspanne stellte die Behörde eine Genehmigung für den Bodenabtrag auf weiteren Teilen der Projektfläche aus, nach altbewährtem Muster, mit den gleichen Auflagen wie bisher. Auflagen, deren Unzulänglichkeit in Punkto Abwenden von Schaden von der Zieselpopulation, von den fehlenden Monitoringberichten recht klar vor Augen gefuhrt werden würden. Da war der MA 22 wohl doch lieber – was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss.

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