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Archive for Februar 2016

Das Zieselvorkommen beim Stammersdorfer Heeresspital beschäftigt inzwischen auch das Europäische Parlament. Die Antwort auf eine von der Grünen EU-Abgeordneten Monika Vana eingebrachte Anfrage an die Europäische Kommission legt das ganze Desaster des Wiener Zieselschutzes offen. Sowohl zu den Umsiedlungsmaßnahmen als auch zur Benachteiligung des Vorkommens durch den Zieselaktionsplan findet die Kommission eindeutige Worte.

mahdzonen

War die “Umlenkung” erfolgreich?

Den Erfolg der von der Behörde genehmigten Maßnahmen zur Umsiedlung der Ziesel beim Heeresspital umschreibt die Kommission mit

Dem neuesten Bericht zufolge hat die Maßnahme bei der Umsiedlung der Ziesel noch nicht zum angestrebten Ergebnis geführt.

Diese eindeutige Aussage straft die immer wieder auftauchenden, von der PR-Agentur der Bauträger lancierten, Jubelmeldungen Lügen und ist anhand der vierteljährlichen Berichte der ökologischen Aufsicht leicht nachvollziehbar [1][2][3][4].

So hat sich der Bestand auf der Projektfläche seit 2014 kaum verändert, gleichzeitig nimmt der Bestand auf den Ausgleichsflächen nicht zu, trotz des immensen Drucks auf die Tiere durch das (absichtliche) Verbrachen lassen von beinahe der Hälfte der Projektfläche. (Der Bestand auf den Ausgleichsflächen wird erst seit 2014 erhoben). Nach wie vor leben auf der Projektfläche 10 mal mehr Tiere als auf den Ausgleichsflächen, eine Verbauung ist laut gültigem Bescheid erst möglich, wenn auf den Ausgleichsflächen gleich viele Tiere leben wie auf der Projektfläche.

bestandsentwicklung2011-2015

Interessantes offenbart auch ein Blick auf die Details zu den einzelnen Ausgleichsflächen. So hat die Anzahl der Zieselbaue auf der anderen Seite des Marchfeldkanals (wir erinnern uns alle an die um satte 70.000 € errichtete Zieselbrücke) nicht nur nicht zu, sondern gar von 12 auf 9 abgenommen! Wobei sich drei davon auch noch auf einer Fläche befinden die per Gerichtsbeschluss nicht als Ausgleichsfläche geführt werden darf. Böse Zungen könnten behaupten, die Ziesel seien in die falsche Richtung über die Brücke gezogen. Lediglich eine einzelne direkt an das Heeresspital grenzende Ausgleichsfläche zeigt (wie erwartet) ein langsames Anwachsen der Population auf prickelnde 13 Baue – derzeit.

Warum werden die Heeresspitalsziesel im Wiener Zieselaktionsplan benachteiligt?

Der letztes Jahr von der Stadt Wien veröffentlichte Zieselaktionsplan sollte eigentlich eine Grundlage für den langfristigen Erhalt der Ziesel in Wien bilden. Sollte, denn bereits ein kurzer Blick genügt um festzustellen, dass die Zukunftsaussichten sowie das Überleben der einzelnen Populationen mehr am seidenen Faden politischer Wünsche hängen und von diesen getragen werden als vom Erhaltungsgedanken und objektiven Schutz-Kriterien. So sieht der Aktionsplan der MA 22 für die nach dem Bisamberg mit über 800 Tieren zweitgrößte Population Wiens unverständlicherweise keinerlei Fördermaßnahmen vor, sondern nur „Ausgleichsmaßnahmen im Zuge von Bewilligungsverfahren bei allfälligen Nutzungsänderungen“. Das heißt, bei weiteren Bauprojekten in der Umgebung des Heeresspitals, soll genau so verfahren werden, wie derzeit mit lauem Erfolg beim Projekt nördlich des Heeresspitals. Nach dem Willen der Wiener Umweltbehörde sollen die streng geschützten Ziesel demnach auf Ausgleichsflächen abwandern, das Vorkommen weiter verstreut und gegebenenfalls geschwächt werden.

Die Stellungnahme der Europäischen Kommission auf die Frage, ob die Stadt einen Grund für diese Ungleichbehandlung nennen konnte:

Die Kommission weiß nicht, warum der Wiener Ziesel-Aktionsplan keine Vorschriften für aktive Fördermaßnahmen zum Schutz der Population dieser Art in der Umgebung des Heeresspitals enthält. Sie möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Vorschriften der FFH-Richtlininie einschließlich Artikel 12, wonach ein „ein strenges Schutzsystem“ eingeführt werden muss, das u. a. ,jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs-und Ruhestätten“ verbietet, durch einen nicht rechtsverbindlichen Aktionsplan nicht außer Kraft gesetzt werden kann.

Eine Benachteiligung wird also von der Kommission nicht bestritten, auch die Stadt Wien konnte dafür scheinbar keine plausible Erklärung liefern. Aus Sicht der Kommission kann aber ein mißlungener Zieselaktionsplan nicht den gesetzlich festgelegten Schutz der Tiere aushebeln.

Was ist der Stand der EU-Beschwerde?

2013 brachte die IGL-Marchfeldkanal bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen den nach Meinung von Experten in zahlreichen Punkten rechtswidrigen Bescheid der MA 22 ein.

Zum Stand dieses Verfahrens meint die Kommission nun:

Nach Eingang von Beschwerden einer örtlichen Bürgerinitiative hat die Kommission eine Untersuchung eingeleitet und die Wiener Behörden um Auskunft zu der Regelung gebeten. An diese erste Anfrage schlossen sich mehrere bilaterale Gespräche mit den Wiener Behörden und mit dem Beschwerdeführer an . Die Untersuchung ist zur Zeit noch in Gang, da der Informationsaustausch noch nicht abgeschlossen ist.

Das Verfahren ist also immer noch im Laufen. Ungewöhnlich dabei ist die lange Dauer der ersten Stufe des Verfahrens, der sogenannten Pilotstufe. Üblicherweise wird innerhalb weniger Monate entschieden, ob eine Vertragsverletzung seitens eines Mitgliedsstaates vorliegt und eine Mahnung folgt, oder ob die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen werden soll. Im Fall der Ziesel zieht sich das Pilotverfahren seit mehr als zwei Jahren, womit klar ist, dass der vorliegende Umgang mit den Zieseln keineswegs so unproblematisch ist, wie es die Wiener Umweltbehörde anscheinend gerne hätte. Möglicherweise wurde bisher nur deshalb keine Mahnung eingeleitet, weil außer unterlassener Mahd noch keine massiven Schritte, wie pflügen oder Erdabtrag, gegen die Ziesel gesetzt wurden.

Lebensraumzerstörung durch Verbuschung

Die unten stehende Grafik verdeutlicht die hinter der unterbleibenden Mahd steckende Strategie der Bauträger. Ausgehend von dem bereits 2014 nicht mehr gemähten Gebiet auf der linken (westlichen) Seite verschiebt sich die Mahdgrenze immer weiter nach rechts (östlich) Richtung Marchfeldkanal, mit dem Ziel, die Ziesel zu einer sogenannten “freiwilligen” Abwanderung zu bewegen. Doch daran wollen die Ziesel nicht denken obwohl der zieselgerecht gepflegte Teil der Projektfläche immer kleiner wird. Ein Teil trotzt diesem Zynismus und verbleibt offenbar trotz hohem Bewuchs an seinem angestammten Platz, der Rest drängt sich immer dichter auf dem gemähten Teil der Projektfläche. Dabei wird die durch den Bescheid vorgeschriebene, zieselgerecht zu pflegende, Mindestfläche von 3.6 ha eindeutig unterschritten (ca. 3 ha). Detail am Rande: die 3.6 ha ergeben sich aus der Überlappung des damaligen Vorkommens mit der Projektfläche, wobei die Tiere, die zwischen dem Baugrund und dem Marchfeldkanal leben, konsequent ignoriert wurden und werden, wohl in der phantasievollen Annahme, dass die Baustelle bzw. 1000 bewohnte Wohnungen direkt nebenan keine stören Auswirkungen auf die Tiere haben werden. Oder aber auch, weil die Bauträger nicht in der Lage waren, auch für diese ebenso in ihrem Besitz befindliche Fläche Ausgleichsflächen bereitzustellen.

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Aggressive Ignoranz seitens der Behörde lässt für das Frühjahr nichts Gutes erwarten

Auch wenn alle Aufrufe an die MA 22 eine Mahd anzuordnen bislang fruchtlos geblieben sind,  wurde letztes Jahr zumindest der für den Sommer geplante Erdabtrag in Teilen der Fläche verhindert. Vermutlich gelang dies aber nur wegen der im Herbst anstehenden Wahl in Wien. Diese ist nun, mit bekanntem Ausgang geschlagen und alles blieb – für einen gelernten Österreicher wenig überraschend – beim Alten. Nur für die Ziesel ist nun eine anstehende Wahl als Schutzfaktor weggefallen und es ist zu befürchten, dass die Lebensraumzerstörung – die 2014 und 2015 noch tabu war – diesmal durchgewunken wird. Die inzwischen großflächige Pflegeeinstellung sowie die im Herbst abgehaltenen Bauverhandlungen für die westlichsten Teilprojekte nähren stark den Verdacht, dass zumindest einen Teil der Ziesel im Frühjahr ein böses Erwachen erwarten könnte.

PS: Geschützte Tierarten „verhindern“ Bauprojekte

Wie Sie vielleicht bemerkt haben, ist in den vergangenen Tagen in verschiedenen Medien eine Reihe von nervös klingenden Artikeln erschienen, laut denen sich geschützte Tierarten auf diversen Grundstücken „breitgemacht haben“ (obwohl die Tiere dort wohl seit langem heimisch sind) und von Projektgegnern angeblich instrumentalisiert werden  (Wechselkröte beim Nordbahnhof, Juchtenkäfer beim Hörndlwald, Ziesel beim Heeresspital). Eigentlich wäre zu erwarten, dass die Anwesenheit einer geschützten Art auf einem Projektgebiet an sich ausreichend sein müsste, ein ordentliches naturschutzrechtliches Verfahren auszulösen, dessen Ergebnis in einem Rechtsstaat nicht vom Vorhandensein einer Bürgerinitiative und entsprechender Medienpräsenz abhängen sollte. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass verpflichtende Artenscreenings vor Widmungen und größeren Projekten „überraschende“ Funde und Projektverzögerungen verhindern helfen würden.

Referenzen

[1] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht Q3 2012
[2] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht Q3 2013
[3] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht Q3 2014
[4] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht Q3 2015

[5] Anfrage von Monika Vana und Antwort der Europäischen Kommission

[6] Krone 27.6.2015: Freibrief zum Zieselmord?

[7] Seltene Tiere bremsen Stadtentwicklung
[8] Faule Politik mit putzigen Tieren
[9] Geschützte Tiere auf dem Bau

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