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Archive for März 2017

Während beim Wiener Heeresspital in den nächsten Tagen Bagger auffahren werden – obwohl seit Jahren bemängelt wird,  dass für den Bau und Betrieb der Wohnhausanlagen kein EU-konformes naturschutzrechtliches Verfahren stattgefunden hat – wird bereits eifrig die Zerstörung weiterer Teile des Ziesellebensraums geplant. Die Vorgehensweise deutet stark darauf hin, dass die gesamte Population dieser streng geschützten Tiere beim Heeresspital aufgegeben werden soll.

Zieselfeld-Baucontainer

Bagger fahren auf
Wie vor kurzem bekannt wurde [1], soll in wenigen Tagen mit Baggerarbeiten auf dem Zieselfeld nördlich des Heeresspitals begonnen werden. Letztes Jahr wurde auf dem westlichen Teil der Fläche der Oberboden abgetragen, nachdem ein Großteil der dort lebenden Ziesel aufgrund einer gezielten Lebensraumverschlechterung – trotz des schlechten Erhaltungszustands dieser Art – vertrieben wurde. Nun sollen dort in Kürze Baugruben ausgehoben werden. Bei der Beantragung des Bodenabtrags wurde einfach darauf “vergessen”, das darauffolgende Bauprojekt ordnungsgemäß mit zu beantragen und genehmigen zu lassen, wie das üblicherweise der Fall sein müsste. Daher wäre zu erwarten gewesen, dass nun für das Bauprojekt vor der Genehmigung ein naturschutzrechtliches Verfahren durchgeführt wird. Nicht in Wien.

Naturschutzrechtliche Genehmigung? Brauch ma des?
Wie es aussieht, dürfte die MA 22, die Wiener Umweltschutzabteilung, in diesem Fall nicht sehr viel von ordentlichen naturschutzrechtlichen Verfahren halten – es wurde einfach keines durchgeführt. Stattdessen gibt sich die MA 22 damit zufrieden, dass von den Bauträgern ein „Ansuchen um Feststellung des Erreichens von Verbotstatbeständen“ eingebracht wurde. Natürlich wurde festgestellt, dass aufgrund der beschriebenen Begleitmaßnahmen voraussichtlich keine Verbotstatbestände erreicht werden.

Man möchte meinen, dass jeder vorausschauende Projektwerber auf Rechtssicherheit durch einen rechtskräftigen Bescheid als Ergebnis eines naturschutzrechtlichen Verfahrens bestehen müsste. Nur bei einem Naheverhältnis zwischen der zuständigen Behörde, ihrer politischen Leitung und dem Projektwerber wäre das vermutlich nicht der Fall, denn dann ließen sich unbequeme Hindernisse auch auf anderem Wege verlässlich aus der Welt schaffen.

Den Bauträgern Kabelwerk und Familienwohnbau ist nun die Errichtung von Wohnhäusern auf dem Zieselfeld – wie erwartet – nicht untersagt worden, unter der Voraussetzung, dass die durch die  Bautätigkeit verursachten Erschütterungen, die direkt daneben lebenden Ziesel nicht stören werden. Um das festzustellen, soll an drei Punkten entlang des Bauzauns gemessen werden – bei Überschreitung eines Grenzwerts würde die ökologische Bauaufsicht alarmiert, die über eine Unterbrechung der Arbeiten entscheidet. Allerdings könnte es durchaus sein, dass sich die Ziesel bereits bei geringeren Erschütterungen gestört fühlen, Erfahrungswerte gibt es nämlich keine. Die Grenzwerte basieren auf Messungen, die in Zieselkolonien entlang einer Bahntrasse durchgeführt wurden. Auch die ökologische Aufsicht Ilse Hoffmann meint dazu nur, dass “die Vibrationen der Züge mit jenen von Baumaschinen vergleichbar sein könnten[1].

Was passiert also nun, falls sich die Annahme als falsch herausstellt, und negative Effekte auf die benachbarten Ziesel sichtbar werden? Die Bautätigkeit müsste dann eigentlich sofort eingestellt und ein naturschutzrechtliches Verfahren nachgeholt werden. Das wahrscheinlichere Szenario ist jedoch, wie wir glauben, – nachdem mit dem Bau bereits begonnen wurde und ein Baustopp teuer kommt – dass dann einfach weitergemacht und die (praktischerweise von der MA 22 verhängte) Verwaltungsstrafe wegen Schädigung des Tierbestandes bezahlt wird. Wahrscheinlich gleich aus der Handkassa. Es wäre ja auch nicht die erste Strafe wegen Verletzung der Auflagen bei diesem Projekt [2]. Artenschutz à la Wien eben.

Auswirkungen? Welche Auswirkungen?
Die bei einem ordentlichen naturschutzrechtlichen Verfahren verpflichtende Untersuchung der Auswirkungen des Betriebs der Anlage hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden – weder beim Verfahren zur Baufeldfreimachung, noch offenbar beim “Ansuchen um Feststellung…”

Dementsprechend umfangreich fallen auch die Maßnahmen aus, die eine Störung der Ziesel durch die Anlage und ihre Bewohner verhindern sollen:

  • Information der Bewohner
  • Naturnahe Grünraumgestaltung.

In einer von der MA 22 beauftragten Studie findet sich die Aussage “Klassische Hundewiesen, die regelmäßig gemäht werden, werden [von Zieseln] nicht besiedelt[3], was in der weiteren Umgebung des Heeresspitals auch gut beobachtet werden kann. Dass die Haustiere von mehreren hundert neuen Bewohnern Auswirkungen haben werden, wird aber von derselben MA 22 nicht einmal ignoriert.

Verfahren für nächste Teilflächen angelaufen
Die bisherige Vorgehensweise lässt nichts Gutes für die Zukunft erahnen. Für jeden Projektschritt fand sich ein trickreicher Weg, der zwar nicht einem sauberen und korrekten naturschutzrechtlichen Verfahren entsprach, aber trotzdem von der Behörde vorbehaltlos akzeptiert wurde.

  • So wurde ursprünglich [4], um ein (anspruchsvolleres) Ausnahmeverfahren zur Genehmigung des Projekts zu vermeiden, lediglich das Abfangen von 10 Zieseln genehmigt – die anderen hätten mehr oder weniger gezwungenermaßen “freiwillig” auf großteils ungeeignete Ausgleichsflächen wandern sollen. Die EU-Beschwerde gegen dieses Vorgehen läuft immer noch.
  • Der nächste haarsträubende Schritt war die Stückelung des Projekts und die Genehmigung einer “Baufeldfreimachung” auf einer Teilfläche, ohne Berücksichtigung des nachfolgenden Bauprojekts – freilich mit der Begründung des öffentlichen Interesses am (nicht beantragten!) Wohnbau [5]. Natürlich wurde von der Behörde heftig bestritten, Salamitaktik zu betreiben und das Projekt mit Absicht zu stückeln.
  • Nun folgt die Duldung eben dieses Baus ohne naturschutzrechtlichem Verfahren – schließlich leben ja auf diesem Teil der Projektfläche, nachdem alles weggebaggert und ein Bauvlies ausgelegt wurde, überraschenderweise keine geschützten Arten mehr. Allerdings nur aufgrund der vorhergehenden unsauberen Genehmigung der Behörde (zu den Auswirkungen von Bautätigkeit und Betrieb der Wohnhausanlage, siehe weiter oben)
  • SPÖ-Bauträger profitiert von Zieselvertreibung
    Sehr lange haben die Beteuerungen der MA 22, dass nun keine Filetierung des Projekts mehr zugelassen werde, nicht gehalten. Denn die unter anderem der SPÖ-Wien gehörende Sozialbau AG (früher ganz im Besitz der Wiener-SPÖ und zuletzt wegen überhöhten Vorstandsgagen in den Schlagzeilen[6]) möchte nun eines der Baufelder bebauen. Auf dem Bauplatz wurde letztes Jahr nur für ein Teilstück der Bodenabtrag genehmigt. Zur Zeit läuft ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den Rest der Sozialbau-Fläche, die leider immer noch von Zieseln und anderen geschützten Arten besiedelt wird.
    Zur Genehmigung des Bodenabtrags meinte die Leiterin der MA 22, Karin Büchl-Krammerstätter “Im konkreten Fall war die Entscheidung sehr leicht, weil nur mehr wenige Ziesel – weniger als zehn – betroffen sind[7]. Vielleicht erfährt man ja im nächsten Interview, wie wenige Ziesel vom Antrag der Sozialbau betroffen waren. Wenn es noch eines Beweises für den Zweck der Salamitaktik bedurft hat – hier wird er geliefert. Und mit dem von der MA 18 (traurigerweise zum Ressort der Grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou gehörig) freundlich attestierten überwiegendem öffentlichen Interesse am Wohnbau [8], das bereits bei der Baufeldräumung zum Einsatz kam und im Prinzip auf jedes Projekt in der weiteren Umgebung des Heeresspitals anwendbar ist, ist die Genehmigung wohl nur noch reine Formsache. So sieht ein Kniefall der Behörden vor parteinahen Bauträgern auf Kosten des Umwelt- bzw. Artenschutzes aus.
  • Weitere Ausnahme
    Auch für die zweite im letzten Jahr geräumte Fläche, das im Norden des Ziesellebensraums liegende Projekt des ÖVW, soll demnächst um eine Ausnahmegenehmigung ersucht werden. Auch hier werden wohl wieder nur wenige, direkt neben dem Baugrubenrand lebende Ziesel betroffen sein – der nächste “geringfügige” Eingriff und eine weitere Farce.

Ausgleichsflächen funktionieren nicht? Auch egal!
Das völlige Ende der Heeresspitalpopulation könnte eingeläutet werden, wenn auch das letzte Teilprojekt genehmigt wird, betreffend die ungefähr 4 ha. große “Restfläche”, auf der sich zur Zeit die ca. 200 aus dem Winterschlaf erwachenden und von der Bautätigkeit betroffenen Ziesel stauen. Als Ausgleichsflächen würden dann lediglich die Böschungen sowie die über den “Zieselsteg” erreichbaren Flächen jenseits des Marchfeldkanals bleiben. Beide werden seit Jahren nachweislich nicht ausreichend besiedelt, um von einem funktionierenden und genutzten Ziesellebensraum sprechen zu können.

Das alles scheint aber nebensächlich zu sein und es existieren Hinweise darauf, dass es seitens der Behörde Überlegungen gibt, einfach Flächen bei anderen Zieselvorkommen, wie z. B. am Bisamberg als Ausgleich für den Wegfall hier anzurechnen.

Bei einer ersatzlosen Zerstörung von ca. ⅓ des Bestandes wären die Folgen für das gesamte Zieselvorkommen beim Heeresspital mit hoher Wahrscheinlichkeit  katastrophal. In ihrem Zieselaktionsplan [9] stellt die MA 22 selbst fest, dass 500-1500 fortpflanzungsfähige Individuen nötig sind, um ein langfristiges Überleben einer Ziesel-Population zu gewährleisten. Fällt nun der Lebensraum von ca. 170 erwachsenen Tieren weg, wird wohl auch mittelfristig der Gesamtbestand reduziert, möglicherweise unter die kritische Marke von 500, was die handelnde Wiener Umweltschutzbehörde offenbar nicht besonders stört.

Alles deutet darauf hin, dass die große Zieselpopulation beim Wiener Heeresspital aufgegeben werden soll. Eine Schwächung und Auslöschung dieses bedeutenden Vorkommens würde somit von der Umweltschutzbehörde in Kauf genommen, anstatt für den Schutz und Erhalt dieser selten gewordenen und deshalb streng geschützten Tiere Sorge zu tragen. Alles in allem bedeutet das nichts anderes, als eine Bankrotterklärung des Artenschutzes in Wien sowie auch der von der Politik propagierten Vereinbarkeit von Wohnbau und Artenschutz.

Vereinbarkeit von Artenschutz und Wohnbau à la SPÖ
So sieht es also letztendlich aus, wenn in der Umweltungustlstadt Wien die “Vereinbarkeit von Wohnbau und Artenschutz” von der SPÖ ausgerufen wird [10] – es wird unabhängig vom Ausgang der Schutzmaßnahmen betoniert.

So braucht es auch niemanden zu wundern, dass Österreich in einem umweltbezogenen Ranking wieder einmal den begehrten ersten Platz unter allen EU-Ländern belegt – beim schlechten Erhaltungszustand geschützter Arten nämlich. Nirgendwo in der EU befinden sich mehr geschützte Arten in einem problematischen Erhaltungszustand als in Österreich [11].

[1] Kurier – Laut Gutachten stören Bagger die Ziesel nicht
[2] Kruier – Strafanzeige nach rechtswidriger Baggerung auf Ziesel-Areal
[3] Aktualisierung von Zieseldaten in Wien (Oktober 2013 bis Oktober 2015) Endbericht
[4] MA 22 – 593/2012 Wien 21, Flächen nördlich des Heeresspitals Bewilligung nach dem Wiener Naturschutzgesetz
[5] DerStandard – Ziesel Zank rund um Bauprojekt bei Heeresspital geht weiter
[6]  Die Presse – Sozialbau: Höhere Gagen als erlaubt
[7] Kurier – Hysterie um geschützte Tiere schadet dem Artenschutz
[8] Gutachten der MA 18 zum öffentlichen Interesse
[9] Zieselaktionsplan Wien
[10] Kurier – Grün-Blau gegen Grün-Rot: Ziesel-Debatte im Rathaus
[11] Politico – Europe’s Environmental Bad Guys

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