Feeds:
Beiträge
Kommentare

Archive for the ‘Floridsdorf’ Category

Während beim Wiener Heeresspital in den nächsten Tagen Bagger auffahren werden – obwohl seit Jahren bemängelt wird,  dass für den Bau und Betrieb der Wohnhausanlagen kein EU-konformes naturschutzrechtliches Verfahren stattgefunden hat – wird bereits eifrig die Zerstörung weiterer Teile des Ziesellebensraums geplant. Die Vorgehensweise deutet stark darauf hin, dass die gesamte Population dieser streng geschützten Tiere beim Heeresspital aufgegeben werden soll.

Zieselfeld-Baucontainer

Bagger fahren auf
Wie vor kurzem bekannt wurde [1], soll in wenigen Tagen mit Baggerarbeiten auf dem Zieselfeld nördlich des Heeresspitals begonnen werden. Letztes Jahr wurde auf dem westlichen Teil der Fläche der Oberboden abgetragen, nachdem ein Großteil der dort lebenden Ziesel aufgrund einer gezielten Lebensraumverschlechterung – trotz des schlechten Erhaltungszustands dieser Art – vertrieben wurde. Nun sollen dort in Kürze Baugruben ausgehoben werden. Bei der Beantragung des Bodenabtrags wurde einfach darauf “vergessen”, das darauffolgende Bauprojekt ordnungsgemäß mit zu beantragen und genehmigen zu lassen, wie das üblicherweise der Fall sein müsste. Daher wäre zu erwarten gewesen, dass nun für das Bauprojekt vor der Genehmigung ein naturschutzrechtliches Verfahren durchgeführt wird. Nicht in Wien.

Naturschutzrechtliche Genehmigung? Brauch ma des?
Wie es aussieht, dürfte die MA 22, die Wiener Umweltschutzabteilung, in diesem Fall nicht sehr viel von ordentlichen naturschutzrechtlichen Verfahren halten – es wurde einfach keines durchgeführt. Stattdessen gibt sich die MA 22 damit zufrieden, dass von den Bauträgern ein „Ansuchen um Feststellung des Erreichens von Verbotstatbeständen“ eingebracht wurde. Natürlich wurde festgestellt, dass aufgrund der beschriebenen Begleitmaßnahmen voraussichtlich keine Verbotstatbestände erreicht werden.

Man möchte meinen, dass jeder vorausschauende Projektwerber auf Rechtssicherheit durch einen rechtskräftigen Bescheid als Ergebnis eines naturschutzrechtlichen Verfahrens bestehen müsste. Nur bei einem Naheverhältnis zwischen der zuständigen Behörde, ihrer politischen Leitung und dem Projektwerber wäre das vermutlich nicht der Fall, denn dann ließen sich unbequeme Hindernisse auch auf anderem Wege verlässlich aus der Welt schaffen.

Den Bauträgern Kabelwerk und Familienwohnbau ist nun die Errichtung von Wohnhäusern auf dem Zieselfeld – wie erwartet – nicht untersagt worden, unter der Voraussetzung, dass die durch die  Bautätigkeit verursachten Erschütterungen, die direkt daneben lebenden Ziesel nicht stören werden. Um das festzustellen, soll an drei Punkten entlang des Bauzauns gemessen werden – bei Überschreitung eines Grenzwerts würde die ökologische Bauaufsicht alarmiert, die über eine Unterbrechung der Arbeiten entscheidet. Allerdings könnte es durchaus sein, dass sich die Ziesel bereits bei geringeren Erschütterungen gestört fühlen, Erfahrungswerte gibt es nämlich keine. Die Grenzwerte basieren auf Messungen, die in Zieselkolonien entlang einer Bahntrasse durchgeführt wurden. Auch die ökologische Aufsicht Ilse Hoffmann meint dazu nur, dass “die Vibrationen der Züge mit jenen von Baumaschinen vergleichbar sein könnten[1].

Was passiert also nun, falls sich die Annahme als falsch herausstellt, und negative Effekte auf die benachbarten Ziesel sichtbar werden? Die Bautätigkeit müsste dann eigentlich sofort eingestellt und ein naturschutzrechtliches Verfahren nachgeholt werden. Das wahrscheinlichere Szenario ist jedoch, wie wir glauben, – nachdem mit dem Bau bereits begonnen wurde und ein Baustopp teuer kommt – dass dann einfach weitergemacht und die (praktischerweise von der MA 22 verhängte) Verwaltungsstrafe wegen Schädigung des Tierbestandes bezahlt wird. Wahrscheinlich gleich aus der Handkassa. Es wäre ja auch nicht die erste Strafe wegen Verletzung der Auflagen bei diesem Projekt [2]. Artenschutz à la Wien eben.

Auswirkungen? Welche Auswirkungen?
Die bei einem ordentlichen naturschutzrechtlichen Verfahren verpflichtende Untersuchung der Auswirkungen des Betriebs der Anlage hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden – weder beim Verfahren zur Baufeldfreimachung, noch offenbar beim “Ansuchen um Feststellung…”

Dementsprechend umfangreich fallen auch die Maßnahmen aus, die eine Störung der Ziesel durch die Anlage und ihre Bewohner verhindern sollen:

  • Information der Bewohner
  • Naturnahe Grünraumgestaltung.

In einer von der MA 22 beauftragten Studie findet sich die Aussage “Klassische Hundewiesen, die regelmäßig gemäht werden, werden [von Zieseln] nicht besiedelt[3], was in der weiteren Umgebung des Heeresspitals auch gut beobachtet werden kann. Dass die Haustiere von mehreren hundert neuen Bewohnern Auswirkungen haben werden, wird aber von derselben MA 22 nicht einmal ignoriert.

Verfahren für nächste Teilflächen angelaufen
Die bisherige Vorgehensweise lässt nichts Gutes für die Zukunft erahnen. Für jeden Projektschritt fand sich ein trickreicher Weg, der zwar nicht einem sauberen und korrekten naturschutzrechtlichen Verfahren entsprach, aber trotzdem von der Behörde vorbehaltlos akzeptiert wurde.

  • So wurde ursprünglich [4], um ein (anspruchsvolleres) Ausnahmeverfahren zur Genehmigung des Projekts zu vermeiden, lediglich das Abfangen von 10 Zieseln genehmigt – die anderen hätten mehr oder weniger gezwungenermaßen “freiwillig” auf großteils ungeeignete Ausgleichsflächen wandern sollen. Die EU-Beschwerde gegen dieses Vorgehen läuft immer noch.
  • Der nächste haarsträubende Schritt war die Stückelung des Projekts und die Genehmigung einer “Baufeldfreimachung” auf einer Teilfläche, ohne Berücksichtigung des nachfolgenden Bauprojekts – freilich mit der Begründung des öffentlichen Interesses am (nicht beantragten!) Wohnbau [5]. Natürlich wurde von der Behörde heftig bestritten, Salamitaktik zu betreiben und das Projekt mit Absicht zu stückeln.
  • Nun folgt die Duldung eben dieses Baus ohne naturschutzrechtlichem Verfahren – schließlich leben ja auf diesem Teil der Projektfläche, nachdem alles weggebaggert und ein Bauvlies ausgelegt wurde, überraschenderweise keine geschützten Arten mehr. Allerdings nur aufgrund der vorhergehenden unsauberen Genehmigung der Behörde (zu den Auswirkungen von Bautätigkeit und Betrieb der Wohnhausanlage, siehe weiter oben)
  • SPÖ-Bauträger profitiert von Zieselvertreibung
    Sehr lange haben die Beteuerungen der MA 22, dass nun keine Filetierung des Projekts mehr zugelassen werde, nicht gehalten. Denn die unter anderem der SPÖ-Wien gehörende Sozialbau AG (früher ganz im Besitz der Wiener-SPÖ und zuletzt wegen überhöhten Vorstandsgagen in den Schlagzeilen[6]) möchte nun eines der Baufelder bebauen. Auf dem Bauplatz wurde letztes Jahr nur für ein Teilstück der Bodenabtrag genehmigt. Zur Zeit läuft ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den Rest der Sozialbau-Fläche, die leider immer noch von Zieseln und anderen geschützten Arten besiedelt wird.
    Zur Genehmigung des Bodenabtrags meinte die Leiterin der MA 22, Karin Büchl-Krammerstätter “Im konkreten Fall war die Entscheidung sehr leicht, weil nur mehr wenige Ziesel – weniger als zehn – betroffen sind[7]. Vielleicht erfährt man ja im nächsten Interview, wie wenige Ziesel vom Antrag der Sozialbau betroffen waren. Wenn es noch eines Beweises für den Zweck der Salamitaktik bedurft hat – hier wird er geliefert. Und mit dem von der MA 18 (traurigerweise zum Ressort der Grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou gehörig) freundlich attestierten überwiegendem öffentlichen Interesse am Wohnbau [8], das bereits bei der Baufeldräumung zum Einsatz kam und im Prinzip auf jedes Projekt in der weiteren Umgebung des Heeresspitals anwendbar ist, ist die Genehmigung wohl nur noch reine Formsache. So sieht ein Kniefall der Behörden vor parteinahen Bauträgern auf Kosten des Umwelt- bzw. Artenschutzes aus.
  • Weitere Ausnahme
    Auch für die zweite im letzten Jahr geräumte Fläche, das im Norden des Ziesellebensraums liegende Projekt des ÖVW, soll demnächst um eine Ausnahmegenehmigung ersucht werden. Auch hier werden wohl wieder nur wenige, direkt neben dem Baugrubenrand lebende Ziesel betroffen sein – der nächste “geringfügige” Eingriff und eine weitere Farce.

Ausgleichsflächen funktionieren nicht? Auch egal!
Das völlige Ende der Heeresspitalpopulation könnte eingeläutet werden, wenn auch das letzte Teilprojekt genehmigt wird, betreffend die ungefähr 4 ha. große “Restfläche”, auf der sich zur Zeit die ca. 200 aus dem Winterschlaf erwachenden und von der Bautätigkeit betroffenen Ziesel stauen. Als Ausgleichsflächen würden dann lediglich die Böschungen sowie die über den “Zieselsteg” erreichbaren Flächen jenseits des Marchfeldkanals bleiben. Beide werden seit Jahren nachweislich nicht ausreichend besiedelt, um von einem funktionierenden und genutzten Ziesellebensraum sprechen zu können.

Das alles scheint aber nebensächlich zu sein und es existieren Hinweise darauf, dass es seitens der Behörde Überlegungen gibt, einfach Flächen bei anderen Zieselvorkommen, wie z. B. am Bisamberg als Ausgleich für den Wegfall hier anzurechnen.

Bei einer ersatzlosen Zerstörung von ca. ⅓ des Bestandes wären die Folgen für das gesamte Zieselvorkommen beim Heeresspital mit hoher Wahrscheinlichkeit  katastrophal. In ihrem Zieselaktionsplan [9] stellt die MA 22 selbst fest, dass 500-1500 fortpflanzungsfähige Individuen nötig sind, um ein langfristiges Überleben einer Ziesel-Population zu gewährleisten. Fällt nun der Lebensraum von ca. 170 erwachsenen Tieren weg, wird wohl auch mittelfristig der Gesamtbestand reduziert, möglicherweise unter die kritische Marke von 500, was die handelnde Wiener Umweltschutzbehörde offenbar nicht besonders stört.

Alles deutet darauf hin, dass die große Zieselpopulation beim Wiener Heeresspital aufgegeben werden soll. Eine Schwächung und Auslöschung dieses bedeutenden Vorkommens würde somit von der Umweltschutzbehörde in Kauf genommen, anstatt für den Schutz und Erhalt dieser selten gewordenen und deshalb streng geschützten Tiere Sorge zu tragen. Alles in allem bedeutet das nichts anderes, als eine Bankrotterklärung des Artenschutzes in Wien sowie auch der von der Politik propagierten Vereinbarkeit von Wohnbau und Artenschutz.

Vereinbarkeit von Artenschutz und Wohnbau à la SPÖ
So sieht es also letztendlich aus, wenn in der Umweltungustlstadt Wien die “Vereinbarkeit von Wohnbau und Artenschutz” von der SPÖ ausgerufen wird [10] – es wird unabhängig vom Ausgang der Schutzmaßnahmen betoniert.

So braucht es auch niemanden zu wundern, dass Österreich in einem umweltbezogenen Ranking wieder einmal den begehrten ersten Platz unter allen EU-Ländern belegt – beim schlechten Erhaltungszustand geschützter Arten nämlich. Nirgendwo in der EU befinden sich mehr geschützte Arten in einem problematischen Erhaltungszustand als in Österreich [11].

[1] Kurier – Laut Gutachten stören Bagger die Ziesel nicht
[2] Kruier – Strafanzeige nach rechtswidriger Baggerung auf Ziesel-Areal
[3] Aktualisierung von Zieseldaten in Wien (Oktober 2013 bis Oktober 2015) Endbericht
[4] MA 22 – 593/2012 Wien 21, Flächen nördlich des Heeresspitals Bewilligung nach dem Wiener Naturschutzgesetz
[5] DerStandard – Ziesel Zank rund um Bauprojekt bei Heeresspital geht weiter
[6]  Die Presse – Sozialbau: Höhere Gagen als erlaubt
[7] Kurier – Hysterie um geschützte Tiere schadet dem Artenschutz
[8] Gutachten der MA 18 zum öffentlichen Interesse
[9] Zieselaktionsplan Wien
[10] Kurier – Grün-Blau gegen Grün-Rot: Ziesel-Debatte im Rathaus
[11] Politico – Europe’s Environmental Bad Guys

Read Full Post »

Die meisten der über 250 nördlich des Heeresspitals lebenden streng geschützten Ziesel [1] haben sich bereits in ihre tief unter der Oberfläche liegenden Schlafkammern zurückgezogen, und ihren 6 – 7 Monate dauernden Winterschlaf angetreten. Vor Kurzem waren noch vereinzelt Jungtiere zu sehen, die sich noch keinen ausreichenden Fettpolster anfressen konnten.

Doch ob die Fettreserven tatsächlich reichen werden, um im Frühjahr wieder aufzuwachen, hängt mehr denn je an einem seidenen Faden bzw. am weiteren Vorgehen der Wiener Umweltbehörde MA 22. Der Winterschlaf der Ziesel ist für diese überlebenswichtig, aber gleichzeitig lebensgefährlich. Phasen, in denen die Körpertemperatur der Tiere  auf wenige Grad über 0 absinkt, werden von gelegentlichen Aufwachzyklen unterbrochen, in denen der Stoffwechsel wieder in Schwung kommt und die Körpertemperatur ansteigt. Das “Aufheizen” ist äußerst energieintensiv und zerrt an den Fettreserven des Tieres. Passiert es zu oft, gehen die Fettreserven zu Neige bevor der Winter vorbei ist und das Tier wacht im Frühjahr nicht wieder auf. Selbst unter normalen Bedingungen überleben ca 10-20% aller Ziesel den Winterschlaf nicht.

Lärmhölle im Schlaf

zitterziesel2
Doch in der Ziesel-Causa beim Heeresspital ist nichts normal, denn nun möchten laut Zeitungsberichten [2] die beim Heeresspital involvierten Bauträger bereits im November mit schweren Tiefbauarbeiten – also dem Herstellen der Baugrube – beginnen. Baggerungen, Bohrungen sowie das Einrammen von Spundwänden zur Grubensicherung, all das wird von Thomas Knoll, der nördlich des Heeresspitals die ökologische Bauaufsicht stellt, im Zuge eines Gutachtens zu einem anderen Projekt (UVP der A26 bei Linz) unter schwere Tiefbauarbeiten eingeordnet:

„vor allem schwere Tiefbauarbeiten: Bohrpfahl-, Schlitzwand-, Aushub-, Böschungssiche­rungs- und Verdichtungsarbeiten“[3]

Beim Heeresspital könnten diese Arbeiten zu einer Zeit, in der die Ziesel eine möglichst ungestörte Umgebung für den Winterschlaf brauchen, in unmittelbarer Nähe der Baue und Schlafkammern stattfinden. Zum Vergleich: Bei derartigen Arbeiten im Straßenbau werden Gebäude im Umkreis von 100m auf mögliche schädliche Auswirkungen von Erschütterungen und Vibrationen auf die Bausubstanz bzw. die (Nacht)-Ruhe der Bewohner untersucht[4].

Bestand 2016 07 mit 50m Zonen

Abgetragene Baufelder und aktuelle Zieselbaukartierung (Zwischenbericht ökologische Aufsicht Q2 2016)

Wie wirken sich nun Erschütterungen und Vibrationen auf Winterschlaf haltende Ziesel aus? Das Nervensystem und die Sinnesorgane der Tiere arbeiten auch im Winterschlaf – wenn auch verlangsamt. Bereits in den 1970er Jahren wurde festgestellt, dass jegliche Art von äußeren Reizen zu Aufwachvorgängen führen kann, um so eher, je länger der Schlaf bereits dauert. Daher hat grundsätzlich jede Störung früheres Aufwachen zur Folge und chronische Störungen führen unausweichlich zu häufigerem Aufwachen im Winter. Was wiederum bedeutet, dass bei vielen Tieren die Fettreserven nicht ausreichen, und diese den Winterschlaf nicht überleben. In diesem Sinne meinen führende Wissenschafter auf dem Gebiet der Hibernation:

„noise and vibrations (and even smell of smoke) can disturb hibernation”[5]

sowie

“Im Lichte dieser Informationen kann mit Sicherheit angenommen werden, dass Bauarbeiten in der Nähe einer Zieselpopulation zu Störungen während des Winterschlafs und somit zu gesteigerter Mortalität im Winter führen werden. Dies könnte sogar ein solches Ausmaß erreichen, dass das Aussterben der Population im Lauf einer Saison nicht ausgeschlossen werden kann.“[6]

Ja, dürfen die das?
Die Baurabeiten sollen zwar auf zieselfreien (weil im Frühjahr abgetragenen) Flächen erfolgen, haben aber durch die entstehenden Erschütterungen und Vibrationen weit in den unmittelbar benachbarten Ziesellebensraum reichende Auswirkungen.

Dem bei streng geschützten Arten dringend gebotenen Vorsorgeprinzip folgend, muss die Behörde, auch wenn nur ein Verdacht auf eine mögliche Störung besteht, ein naturschutzrechtliches Verfahren durchführen, die möglichen Auswirkungen auf die Population feststellen lassen und je nach Beurteilung untersagen oder eine (Ausnahme-) Genehmigung erteilen.

Nachdem Experten unmissverständlich von Störungen des Winterschlafs durch Lärm und Vibrationen ausgehen, wäre eine Genehmigung von Bodenarbeiten in direkter Nähe grob fahrlässig. Sollten aufgrund einer von der Behörde in Kauf genommenen Fehleinschätzung, während der Ruhephase genehmigte Tiefbauarbeiten unerwartete negative Folgen haben, könnte sich dies frühestens im Frühjahr bemerkbar machen, wenn weniger Tiere als üblich aktiv werden. Fehler können dann nicht mehr korrigiert werden, die Tiere wären tot und die Population geschädigt. Damit wären auch vollendete Tatsachen geschaffen, Pech für die Ziesel.

Auch wenn es durchaus Beispiele für Zieselpopulationen in durch Lärm und Vibrationen belasteten Gebieten gibt, z.B. bei Flughäfen, ist die Situation nicht vergleichbar – während diese bereits von Geburt an an alle paar Minuten startende Flugzeuge gewöhnt sind und sich an diese Situation angepasst haben, kennen die Ziesel beim Heeresspital nur die Erschütterungen durch den wöchentlichen Müllwagen, alles darüber hinaus ist ungewohnt und somit alarmierend für die Tiere.

fluchtbewegung-2007-2009

Auswirkungen benachbarter Baustellen in der Vergangenheit

Dass Baustellen Auswirkungen auch außerhalb des Winterschlafs haben, lässt sich am Beispiel der in den Jahren 2007 bis 2010 nördlich des Heeresspitals errichteten Häuser zeigen[7].  Über 200 Meter von den Baustellen entfernt, tauchten plötzlich Ziesel in großer Zahl auf den Sportplätzen im hinteren Bereich des Geländes auf.

„Am 16.8.2007 fand im Gelände des Heeresspitals ein Lokalaugenschein (MA 22, Uni Wien) aufgrund einer vom damaligen Zuständigen gemeldeten ’Zieselplage’ auf dem dortigen Sportplatz statt, der auf eine hohe Populationsdichte der Ziesel schließen ließ (auf einen Blick waren mehrere Tiere sichtbar). Die Tiere seien massenhaft erschienen, ’seit entlang der Brünner bzw. Johann-Weber-Straße gebaut’ wurde.“

Der Zeitpunkt entspricht exakt der Errichtung von Gebäuden an der Jane-Tilden-Gasse. Zufall? Als 2009-2010 wieder am Nordrand des Zieselfeldes gebaut wurde, folgte jedenfalls ein weiterer Lokalaugenschein:

„Ein weiterer Lokalaugenschein im Gelände des Heeresspitals am 9.7.2010 (MA 22, Uni Wien) aufgrund der vom damaligen Zuständigen gemeldeten anhaltenden ‚Zieselplage’ auf dem Sportplatz des Heeresspitals ließ auf eine weiterhin hohe Populationsdichte der Ziesel schließen (wieder waren auf einen Blick mehrere Tiere sichtbar).“

Die wiederholten Fluchtbewegungen auf die Flächen hinter dem Heeresspital (das Zentrum der dortigen Zieselpopulation) zeigen, dass Störungen am Rande des Lebensraums sehr wohl Auswirkungen auf die gesamte Population haben, da die Dichte der ohnehin bereits dichten Besiedlung steigt, was zu Stress und vermehrter Konkurrenz mit allen zugehörigen negativen Folgen führt. Diese Auswirkungen wurden bisher von der MA 22 fahrlässigerweise weder untersucht noch berücksichtigt, bei keinem ihrer bisherigen Bescheide.

Was nun?
Ziesel genießen nicht ohne Grund EU-weit strengsten Schutz und führen die Rote Liste gefährdeter Säugetierarten Österreichs an. Die Bestände schwinden in der gesamten EU, in Österreich ist der Erhaltungszustand der Art der schlechtest mögliche – mit negativer Aussicht. Angesichts der mehr als deutlichen Hinweise aus der Fachwelt auf die Folgen von Störungen, wäre die Genehmigung jeglicher Tiefbauarbeiten während des Winterschlafes unverantwortlich. Außerhalb der Ruhezeit wären auf Baufeldern in ausreichender Entfernung Arbeiten denkbar – vorausgesetzt sie stören das Vorkommen nachgewiesenermaßen nicht. Schließlich ist die gesamte Fläche um und am Heeresspital bereits besiedelt, ein Ausweichen der Tiere über den seit zwei Jahren bestehenden Zieselsteg ist, wie bisherige Erfahrungen zeigen, unrealistisch (am gegenüberliegenden Ufer wurde von uns heuer kein einziges Ziesel gesichtet).

Für das direkt nördlich des Zieselfeldes liegende Baufeld 2 des ÖVW kommt auch im Sommer keine Bautätigkeit in Frage – die ersten Baue sind nicht einmal zwei Meter vom Bauzaun entfernt. Spannend wird deshalb vor allem bei dieser Fläche die Handhabung des bisher kommunizierten 50m Sicherheitsabstands zwischen Bautätigkeit und nächstem Zieselbau durch die Behörde. Es wurde bereits angekündigt, dass sich dieser nicht überall einhalten lässt[8].

Und damit unsere Erkenntnisse nicht übersehen werden, haben wir sie natürlich auch der Behörte mitgeteilt[9].

Referenzen

[1] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht, Q2 2016
[2] Wiener Bezirksblatt 29.08.2016
[3] UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN TEILGUTACHTEN 5 – 8 A26 LINZER AUTOBAHN
[4] UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN TEILGUTACHTEN 1 – 4 A26 LINZER AUTOBAHN
[5] Prof. Fritz Geiser, University of New England
[6] Prof.dr. Roelof A. Hut, Groningen Institute for Evolutionary Life Sciences
[7] Artenkartierung Europäisches Ziesel und Feldhamster in Wien 21 – Heeresspital und Umgebung östlich Brünner Straße
[8] Ziesel bekommen nächstes Jahr Hunderte neue Nachbarn
[9] Informationsschreiben an MA 22

Read Full Post »

Für die streng geschützten Ziesel nördlich des Heeresspitals wird es nun im wahrsten Sinne des Wortes eng. Während der Bestand seit Jahren gleich bleibt, wird seit April ca. ein Drittel der Projektfläche mit Erlaubnis der Wiener Umweltbehörde MA 22 für Ziesel unbewohnbar gemacht. Hatten die 260 Tiere im Jahr 2014 dort noch ca 6 ha Lebensraum zur Verfügung, sind es nun nur mehr 4 ha. Auch wenn durch unterlassene Pflege erreicht wurde, dass die nun bearbeiteten Flächen angeblich von Zieseln verlassen wurden, hat man das Ziesel-“Problem” lediglich innerhalb der Projektfläche verlagert, die geflüchteten Tiere stauen sich jetzt nämlich auf den übrigen zur Verbauung vorgesehenen Arealen, während man auf den Ausgleichsflächen weitgehend vergeblich nach Spuren von Zieseln sucht. Auf dem durch die “Zieselbrücke” angebundenen größeren Teil der Ausgleichsflächen war trotz intensiver Nachschau durch die IGL-Marchfeldkanal kein einziger Bau zu finden, lediglich eine direkt an das Heeresspital grenzende Teilfläche wird nach und nach von dort aus besiedelt.

abtragung-ohne_aufsicht

Abtragungsarbeiten – von der vorgeschriebenen Aufsicht keine Spur.

Trotz geschrumpftem Lebensraum könnte die bedrängte Population heuer wieder einen Rekordstand erreichen: Wurden im April 2015 104 benutzte Baue gezählt[1], so waren es heuer ganze 147[2] (Der Bestand ist nach dem Winterschlaf am niedrigsten und wächst durch die Jungtiere bis zu einem Maximum im Sommer).

Den Jungtieren, die sich um diese Jahreszeit selbstständig machen und auf den Winter vorbereiten müssen, um diesen zu überleben (u. a. eigene Baue anlegen und sich nebenbei Fett für ein halbes Jahr Winterschlaf anfressen), weht ein rauher Wind entgegen. Nicht nur, dass wie von der Behörde genehmigt, auf dem westlichsten Teil die oberste Erdschicht abgetragen und Bauviles ausgelegt wird, geht das Abdrängen der Tiere im Sinne einer Salamitaktik durch partielles Nicht-Mähen auf angrenzenden Teilen der Fläche unbeirrt weiter. Womit der für Ziesel geeignete enge Lebensraum noch weiter verkleinert wird. Auch auf der noch gemähten Fläche wird das Mahdgut nur zum Teil entfernt, d. h. die Pflege in diesen Bereichen ist bei weitem nicht optimal.

abtragung-salamitaktik

Weitere Teilflächen werden nicht gemäht

Die von der IGL-Marchfeldkanal befürchtete Anwendung einer Salamitaktik (stückweises verbuschen lassen mit anschließendem Bodenabtrag wenn die Fläche von Zieseln großteils verlassen wurde) scheint sich also, wenig überraschend, brutal zu bewahrheiten.

Ungewisse Zukunft

Die Zukunft der Zieselpopulation beim Heeresspital hängt davon ab, ob die Wiener Umweltbehörde ihrem Umweltschutz-Auftrag entsprechend auf die “kreative” Vorgehensweise der Bauträger reagieren kann – und vor allem will. Die bisher seltsam genug klingende Argumentation, die Behörde könne nur beurteilen was eingereicht wird (in diesem Fall nur eine Baufeldfreimachung), sollte die Behörde nicht davon abhalten, sich den Kopf einmal drüber zu zerbrechen, ob einer Baufeldfreimachung nicht doch noch flugs ein Bauvorhaben folgen könnte, welches Auswirkungen über die Baufeldgrenze hinaus besitzt die hier unbedingt zu berücksichtigen wären. Bei einem Autobahnbau wäre es undenkbar, die Planierung des Geländes unabhängig von der Genehmigung des eigentliches Straßenbaus zu verhandeln. Im Wiener Wohnbau ist es offenbar kein Problem.

Ein großer Schelm, der denkt, die Projektwerber hätten einfach aus Jux und Tollerei einen Bodenabtrag eingereicht und durchgeführt, ohne davon ausgehen zu können, dass ein in Folge eingereichtes Bauvorhaben ebenfalls genehmigt wird.

karte-neu-mit-abtragung

Abgetragene Flächen in schwarz

Dementsprechend spannend wird es, das Verhalten der Behörde in Bezug auf die ab September angekündigte Bautätigkeit zu beobachten, schließlich begeben sich Ende August die ersten Ziesel in die Winterruhe. Die beiden abgetragenen Projektflächen Kabelwerk/Familienwohnbau (a) sowie ÖVW (Österreichisches Volkswohnungswerk) (b) grenzen direkt an von Zieseln besiedelte Gebiete, im Fall des ÖVW sind es keine zwei Meter von der Baufeldgrenze zum nächsten Zieselbau. Insbesondere Aushub mit schweren Maschinen und Sicherung der Baugrube (Eintreiben von Spundwänden, Betonbohrungen) sind nicht ohne massive Erschütterungen durchführbar, womit Ziesel immer wieder aus der Winterstarre gerissen werden dürften und massiv Energie verbrauchen, die ihnen in der Endphase des Schlafes fehlen und zu hoher Wintersterblichkeit führen wird. Frühere Aussagen seitens der Umweltanwaltschaft, wonach Auswirkungen auf Tiere ausserhalb der Grundstücksgrenze bei einem Verfahren nicht berücksichtigt werden können, sowie Aussagen des Kabelwerkgeschäftsführers, man erwarte ein Zurückweichen der Tiere vor Störungen [3], lassen nichts Gutes erwarten.

Auch die Auswirkungen des Betriebs der Anlage müssten korrekterweise durch die MA 22 für eine Entscheidung berücksichtigt werden, welche Auswirkungen also ca 300 neue Nachbarn mit ihren (laut Statistik [4]) 30 Hunden und 70 Katzen auf den nun mehr direkt an der Hausmauer beginnenden Ziesellebensraum haben. Die früher große Zieselpopulation in Percholtsdorf zum Beispiel konnte nur mittels teilweiser Einzäunung vor dem völligen Zusammenbruch aufgrund von “Freizeitdruck” gerettet werden [5].

Zauneidechsen: Nun auch amtlich

Als von der IGL-Marchfeldkanal im April auf die vom Abtrag der Grasnarbe betroffenen Zauneidechsen hingewiesen wurde, war die Reaktion einiger Medien – bei einigen nicht unerwartet – eine zynisch-verharmlosende Belächlung bis hin zur Verunglimpfung. [6]. Nun jedoch bestätigt die Behörde: Insgesamt wurden von der Fläche bisher 42 Zauneidechsen vertrieben [7]. Nachdem laut Fachliteratur immer nur ein geringer Teil einer Population zur gleichen Zeit an der Oberfläche beobachtbar ist, was Bestandsschätzungen schwierig macht [8], ist davon auszugehen, dass auf der Fläche wesentlich mehr Tiere leb(t)en. Auch wurde nochmals betont, dass für Zauneidechsen keine Ausnahmegenehmigung erlassen wurde. Das alles vor dem Hintergrund der Schutzwürdigkeit der Zauneidechse, welche gemäß der Wiener Naturschutzverordnung in die gleiche Schutzkategorie wie das Ziesel fällt und demnach Lebensraumschutz im gesamten Stadtgebiet genießt. Am Beispiel der Zauneidechse kann man sich ausmalen, wie es auch den Zieseln in Wien ergehen würde, hätte die EU hier nicht ein scharfes Auge drauf…

zauneidechsenausgleichsflaeche

Ausgleichsfläche für Zauneidechsen

Spätestens bei der Abtragung der Projektfläche entlang der Johann-Weber Strasse wurde die Fehleinschätzung der Behörde, die Fläche sei kein Zauneidechsenlebensraum, offensichtlich: Die Arbeiten wurden nach wenigen Tagen (Anfang April) abgebrochen und erst Ende Mai fortgesetzt – nachdem ein neuer Bescheid erlassen wurde [9]. Als Ersatzlebensraum wurden ehemals als Zieselausgleichsflächen vorgesehene Flächen und Teile der Marchfeldkanalböschung ausgewählt und entsprechend umgestaltet. Die Kontrolle, ob die Tiere den neuen Lebensraum tatsächlich annehmen und die Ausgleichsmaßnahmen wirksam sind, erfolgt natürlich erst wenn der ursprüngliche Lebensraum längst unumkehrbar zerstört wurde. Sollten die neuen Flächen von den Eidechsen nicht angenommen werden – haben sie Pech gehabt.

Petition: im Ausschuss versandet

Bei einer abschließenden Behandlung der Zieselpetition im Wiener Petitionsausschuss[10] wurden sämtliche Forderungen der Petition abgelehnt, nämlich die Absiedlung des Bauprojekts auf geeignete Ersatzflächen sowie die Einrichtung eines für Ziesel geeigneten Schutzgebiets rund um das Heeresspital. Dies ist schwer nachvollziehbar, sind die Rahmenbedingungen seit Bekanntwerden des Zieselvorkommens doch vollkommen andere als zum Zeitpunkt der Widmung, als die Zieselpopulation nördlich des Heeresspitals  – zumindest offiziell – nicht bekannt war.

Mit dem heutigen Wissensstand würde niemand ernsthaft eine Baulandwidmung für das Gelände befürworten können, da das erklärte Ziel der Politik, hier “leistbaren” Wohnraum zu schaffen angesichts der bisher kolportierten 2 Mio Euro [3] durch naturschutzrechtliche Auflagen verursachter Zusatzkosten ad absurdum geführt wird. Politisch Verantwortliche (Michael Ludwig, Maria Vassilakou) müssten eigentlich an einer raschen Realisierung neuen Wohnraums an geeigneteren Orten Interesse haben, anstatt über den Artenschutz drüberzufahren und ein mit der PR-Masche „Artenschutz und Wohnbau sind  vereinbar“ versehenes Exempel zu statuieren, koste es was es wolle.

Als minimales Zugeständnis wurde die MA 22 vom Petitionsausschuss aufgefordert, dem Umweltdachverband Einblick in die Bescheide zu gewähren. Dies ist eine etwas befremdliche Aufforderung, sind doch gesamte Verwaltungsakte zu naturschutzrechtlichen Angelegenheiten nach gängiger Rechtsmeinung Umweltinformation [11, 12] – und als solche laut Umweltinformationsgesetz jedem auf Anfrage auszuhändigen, ohne dass ein politisches Gremium aktiv werden müsste. Trotzdem wurde dieser Aufforderung seitens der Behörde nicht entsprochen – der Vertreter des Umweltdachverbandes musste unverrichteter Dinge abziehen.

Transparenz – Was ist das?

Nicht gerade mit Ruhm bekleckert sich die MA 22 außerdem bei der Handhabung des Umweltinformationsgesetzes – und der daraus resultierenden Auskunftspflicht an Bürger.

Während vor  2014 sämtliche Anfragen korrekt und vollständig beantwortet wurden, änderte sich das von einem Tag auf den anderen. Ob womöglich eine Intervention im Spiel war, darf sich jeder selbst beantworten. Anstatt vollständigen Dokumenten wurden nur noch Textschnipsel geliefert, frei nach der Interpretation der einzelnen Beamten, was unter “Umweltinformation” fallen könnte und was nicht. Zeitweise fielen der behördlichen Zensurwut und Willkür sogar Bescheidnummer und Ausstellungsdatum zum Opfer. Auch wurde auf Anfragen prinzipiell zum gesetzlich letztmöglichen Zeitpunkt geantwortet, die Frist fast auf die Minute genau ausschöpfend. Seltsamerweise steht im Wiener Umweltinforamtionsgesetz, § 5 Absatz 6 geschrieben:

Dem Begehren ist ohne unnötigen Aufschub unter Berücksichtigung etwaiger vom/von der Informationssuchenden angegebener Termine, spätestens aber innerhalb eines Monats zu entsprechen.”

Da steht – selbst für juristische Laien – nichts von “genau nach der Frist von einem Monat”. Das ist insofern auch interessant, als die Zensur bzw. das behördliche Aufbereiten der zur Verfügung gestellten Informationen selbstverständlich auch Zeit in Anspruch nimmt. Nur haben wir nicht um diese Zwangsbeglückung gebeten, währenddessen auf der anderen Seite Vertreter der MA 22 nicht müde werden, bei verschiedenen Anlässen zu betonen, welch Arbeitsaufwand wir der Wiener Umweltbehörde durch Anfragen verursachen.
Inzwischen hat ein klärendes Gespräch hoffentlich eine leichte Entspannung bezüglich der Fristen bewirkt. Man wird sehen. Inhaltlich jedoch steht die Behörde immer noch auf dem eigentümlichen Standpunkt, alleine bestimmen zu können, welche Teile eines Verwaltungsakts in einem naturschutzrechtlichen Verfahren Umweltinformation sind. Aufforderungen die Nicht-Übermittlung großer Teile des Akts mittels eines Feststellungsbescheids zu begründen, wie dies vom Gesetz her vorgesehen ist, werden von der MA 22 mit der Feststellung “wir haben doch schon die gesamte Umweltinformation übermittelt” abgelehnt.

Eines ist sicher: Auch die EU-Kommission beobachtet das Treiben in Wien aufmerksam.

 

Referenzen

[1] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht Q1 2015

[2] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht Q1 2016

[3] Kurier 05.04.2016 – Ziesel bekommen nächstes Jahr hunderte neue Nachbarn

[4] Statistik über Hunde und Katzenhaltung in Österreich

[5] Ziesel auf der Perchtoldsdorfer Heide

[6] ORF: Ziesel gegen Zauneidechse ausgetauscht

[7] Anfrage zu Zauneidechsen auf der Projektfläche nach dem Umweltinformationsgesetz

[8] Zauneidechsen im Vorhabensgebiet

[9] Bescheid bezüglich Zauneidechsen auf ÖVW Projektfläche

[10] Petition: Schutz der Ziesel-Population beim Wiener Heeresspital in ihrem angestammten Lebensraum

[11] aubescheide sind Umweltinformationen!

[12] Spruch OÖ Verwaltungsgericht

Read Full Post »

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und zahlreicher Anfragen, bietet die Bürgerinitiative IGL-Marchfeldkanal auch heuer wieder eine fachkundige Ziesel-Führung an.
vorher-nachher
Lernen Sie bei einem gemeinsamen Spaziergang entlang des Marchfeldkanals den artenreichen Lebensraum beim Heeresspital und viele seiner Bewohner kennen. Machen Sie sich zudem ein persönliches Bild vom Stand der Dinge um die bedrohte Zieselpopulation.

Wann: Samstag, 25. Juni 2016, 14:00 Uhr

Treffpunkt: Johann-Orth-Platz, 1210 Wien (Link zum Wienplan)

Dauer: ca. 1,5 – 2 Stunden

Anreise: Der Treffpunkt befindet sich nahe der Endstation der Straßenbahn-Linie 31. Falls Sie mit dem Auto anreisen, nutzen Sie bitte die Parkmöglichkeiten entlang der Johann-Weber-Straße. Am Johann-Orth-Platz ist das Parkplatzangebot nur gering.

Im Anschluss an die Führung steht zur Stärkung ein Buffet mit Getränken sowie selbstgemachten Torten, Broten und veganen Spezialitäten bereit.

Tipp: Zum Beobachten der Ziesel bitte Fernglas mitnehmen!

Der Spaziergang findet bei jedem Wetter statt. Die Bürgerinitiative IGL-Marchfeldkanal freut sich auf Ihr Kommen!

Read Full Post »

Nachdem sich die übliche Berichterstattung über die Ziesel meist um tagesaktuelle Ereignisse dreht, wollten wir die aktuell herrschende Aufmerksamkeit für das Problem beim Heeresspital dazu nutzen, den Fokus auf relevante, vor allem rechtliche Aspekte zu lenken, die sonst meist untergehen.

Aus diesem Grund luden wir am 12 April zu einer Pressekonferenz mit namhaften Experten aus relevanten Fachbereichen.

DI Wolfgang Suske,
international tätiger Experte für europäisches Naturschutzrecht,

erläuterte zunächst den Hintergedanken des europäischen Naturschutzes und der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie. Bei der Auseinandersetzung um die Zieselpopulation beim Heeresspital entsteht oft der Eindruck, Tiere würden gegen Menschen ausgespielt. Die EU-Naturschutzrichtlinien wurden aber geschaffen, da man Bedenken hatte, dass der Artenrückgang auf den Menschen selbst negativ zurückfällt, und nicht aus Selbstzweck.

Es folgte Kritik an der Handhabung des Bauprojekts durch die Behörde. Diese habe lediglich eine “Baufeldfreimachung” auf der Projektfläche als Projekt geprüft, ein Bauvorhaben für 950 Wohnungen wurde nie artenschutzrechtlich geprüft. Ist das Baufeld erst mal frei, braucht man keine artenschutzrechtliche Prüfung mehr, daher gibt es auch keine Prüfung von Auswirkungen und Fernwirkungen des Bauprojektes, wie sie eigentlich stattfinden hätte müssen.

Es gibt bei diesem Projekt grobe Verfahrensmängel und kein artenschutzrechtliches Verfahren zum Gesamtprojekt „Bau und Betrieb von 950 Wohnungen“, daher ist das Beschwerdeverfahren bei der EU weiterhin offen.

Weiters ist die hier erfolgte Zerstückelung des Projekts (Erdabtrag auf 1/3 der Fläche wurde als einzelnes Teilprojekt genehmigt) nicht erlaubt (eine solche Stückelung wird von der Behörde selbst eingestanden: KRONE).

Maßnahmen, die mit großen Unsicherheiten verbunden sind, also als Experimente anzusehen sind, wie die „freiwillige Umlenkung“ der Ziesel, dürften in Verfahren, wie diesem, gar nicht bewilligt werden. Hinzu kommt, dass dadurch auch den Projektwerbern unnötig Verzögerungen und Kosten entstehen.

Eine bei einem korrekten Verfahren fällige Alternativenprüfung müsste sämtliche Alternativen einschließen, die Realisierung des Zwecks (=Wohnbau) müsse an alternativen Standorten geprüft werden. Vom Standort her inkludiert das Wien und das nahe Niederösterreich, und muss auch die Möglichkeiten einer Umwidmung an Alternativstandorten und einer Rückwidmung der Projektfläche berücksichtigen.

 

Dr. Friederike Spitzenberger,
Säugetierexpertin, Verfasserin  der Roten Liste gefährdeter Säugetiere Österreichs,

äußerte sich zu den Zahlen, die bezüglich des Wiener Zieselbestandes seitens der Behörde verbreitet werden (9500 Tiere).
Die Bestimmung der Anzahl der Zieselindividuen ist schwierig, da es  Zieselbaue mit 6, aber auch mit bis zu 32 Ausgängen gibt. Zur Zählung gibt es verschiedene Methoden:

  • Mehrfach im Jahr Vorkommen beobachten und sichtbare Tiere zählen – aufwendig.
  • Ziesel fangen, markieren, freilassen, bis keine unbekannten Tiere mehr gefangen werden können. Das ist die genauere Methode, Aufwand und Kosten sind jedoch immens.

In Wien wird jedoch anders gezählt: Alle Baueingänge im Radius von 5m werden zu einem Zieselbau gezählt. Die Anzahl der Baue wird gleich der Anzahl der Ziesel gesetzt.

Je nach Quelle werden nun Zahlen (Schätzungen) von 20.000-25.000 oder 15.000-30.000 Individuen für ganz Österreich genannt, in Summe ergeben aber Zählungen der letzten Jahre für Burgenland,  Niederösterreich und Wien insgesamt 8100 Ziesel.

Demgegenüber gibt die MA 22 den Wiener Bestand nach der neuesten Zählung mit 9500 Tieren an, nach der Bauzählmethode.

Für die Bauprojektfläche beim Heeresspital wurden mit der Fang-Wiederfangmethode nur 24% der mit der Bauzählmethode ermittelten Tiere gefangen. Daher ist laut Spitzenberger davon auszugehen, dass die mit der Bauzählmethode ermittelten Wiener Zahlen eher einem Bestand von 2300 Tieren entsprechen.

Der Grund für die überhöhten Zahlen dürfte der Versuch sein, angesichts der Eingriffe beim Heeresspital ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Anmerkung: Zur Vergleichbarkeit der aktuellen Zahl mit der vorhergehenden Schätzung und dem daraus abgeleiteten Wachstum hat sich bereits die bei der ersten Zählung federführende Expertin äußerst kritisch geäußert).

 

Dr. Madeleine Petrovic,
Präsidentin des Wr. Tierschutzvereins,

beanstandete eklatante demokratiepolitische Defizite von Seiten der Behörde.

Sie wies auch darauf hin, dass der WTV in letzter Zeit immer mehr Wildtiere versorgen müsse, da der Lebensraum offenbar immer knapper wird.

Das Argument, dass man in Wien nichts mehr bauen könne, wenn man den Schutz der Ziesel durchgehen lässt, könne man nicht gelten lassen: es wurden und werden in der ganzen Stadt ohne Probleme zahlreiche Großprojekte verwirklicht, siehe z.B. Seestadt Aspern. Es kann immer zu Kollisionen mit schützenswerten Zielen geben, wie z.B. dem Denkmalschutz, der Artenschutz ist hier nicht anders zu behandeln, es würde auch niemand auf die Idee kommen im Schönbrunner Schloßgarten zu bauen.

 

Wolfgang Rehm,

Umweltorganisation Virus.

Österreich hat Aarhus-Konvention, die den Rechtszugang der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten regelt, nicht korrekt umgesetzt (ein Mahnverfahren der EU läuft derzeit aus diesem Grund). Rechtssicherheit gibt es bei Bescheiden der MA 22 die das Projekt beim Heeresspital betreffen zukünftig nicht, da Eingetragene Umwelt-NGOs bei der Erstellung nicht als Parteien berücksichtigt sind.

 

Dr. Wolfgang List,
Umweltjurist

In diesem Sinne hat Virus vor, als übergangene Partei im Sinne der Aarhus-Konvention Beschwerde wegen Nicht-Zustellung des Bescheides einzulegen. Der EuGH fährt mit seinen Urteilen in vergleichbaren Fällen eine Linie, die auf eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit setzt.

 

Umweltdachverband fordert Einstellung der Arbeiten

Begleitend zur Pressekonferenz meint der Umweltdachverband in einer Aussendung treffend
Ziesel sind keine Ratten“ – hochgradig gefährdete Arten verdienen besonderen Schutz
Die Dachorganisation Österreichischer Umweltorganisationen fordert:

Wien als Weltstadt muss Verfahren europarechtskonform durchführen
– Sofortiger Maßnahmenstopp bis zur Klärung durch die Europäische Kommission

Read Full Post »

Aktuelle Infos in Echtzeit auf Facebook

Polizeischutz statt Naturschutz beim Heeresspital
Am Vormittag des 12. April 2016 wurden die Baggerarbeiten im Ziesel- und Zauneidechsen-Habitat beim Heeresspital fortgesetzt. Statt zwei Baggern, kommt nun eine ganze Baumaschinen-Flotte zum Einsatz um rasch vollendete Tatsachen zu schaffen.

Polizeibeamte vor Ort – in Uniform und in Zivil – sollen für die politisch bestens vernetzte Baulobby den reibungslosen Ablauf der Zerstörungen sicherstellen.

Man beruft sich auf den gültigen Bescheid der Naturschutzehörde MA 22, der allerdings vorschreibt, dass – so wie von den Bauträgern eingereicht – vor jedem Baufahrzeug zwei Personen vorangehen müssen, um die Flucht von „fluchtfähigen Organismen“ auszulösen.

Wie für jeden anwesenden Beobachter klar erkennbar, war dies gestern offensichtlich nicht der Fall. Jedoch schritten weder ökologische Aufsicht noch Naturschutzbehörde ein.

https://drive.google.com/file/d/0B50__t2gqpX3bFBYUWNTN1I4d1U/view?usp=sharing

Video vom 11. April 2016

Das evidente Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse, das im Bescheid nicht berücksichtigt wurde, wird offenbar seinem Schicksal überlassen. Dabei gilt für die Zauneidechse, da nicht im Bescheid erfasst, uneingeschränkt das Wiener Naturschutzgesetz. Tötungen von Individuen und Zerstörung von Lebensstätten der Zauneidechse sind demnach streng verboten.

https://drive.google.com/a/ziesel.org/folderview?id=0B50__t2gqpX3dm10RFF2RUxYUW8&usp=sharing

Zauneidechsen-Vorkommen auf Bagger-Flächen (5. April 2016)

So funktioniert Naturschutz im roten/grünen Wien im Jahr 2016, in dessen Besitz sich unfassbare 2,3 Mio. Quadratmeter an Bauland befinden und  Widmungen im Ausmaß von 33.000 Neubauwohnungen für sozialen Wohnbau nicht genutzt werden.

Daher liegen wohl keine zwingenden Gründe öffentlichen Interesses für die unwiederbringliche Vernichtung wertvoller natürlicher Ressourcen beim Heeresspital, sondern schlicht ergreifende andere, vor …

Read Full Post »

Breaking: Baggerungen wurden heute vormittag, 12. April, wieder aufgenommen!

Real-Time-Infos auf Facebook: Hier klicken!

Bagger am Ziesel-Feld - 20160411

Am Vormittag des 11. Aprils 2016 haben Bagger beim Wiener Heeresspital mit der Zerstörung des Lebensraum von Zieseln und anderen geschützten Arten begonnen.

Entgegen der bescheidmäßigen Vorgabe der Naturschutzbehörde MA 22, gehen keine Experten zu jeder Zeit den Baumaschinen voran, um Flucht von ‚fluchtfähigen Organismen‘ auslösen oder Tötung von geschützten Individuen zu verhindern.

Ohne jede Spur der Behörde vor Ort, wird einfach wild gebaggert.

Darum ist zu befürchten, dass zahlreiche streng geschützte Zauneidechsen, die vorige Woche noch auf den betroffenen Flächen festgestellt und fotografiert wurden, um Leben gekommen sind.

Ein rabenschwarzer Tag für den Naturschutz im rot/grünen Wien! Profit und Freundschaft können ungehindert wüten.

Stellungnahme des Wiener Tierschutzvereins:

Ziesel beim Heeresspital – Das Töten beginnt

Hier sind Vorschläge für Stellen, an denen Sie protestieren können:

Protest-Adressen

Ort des Geschehens:

 

 

Read Full Post »

Die MA 22 hat im letzten Jahr den Abtrag des Oberbodens (somit die Zerstörung des Lebensraums) auf einem Drittel der Projektfläche (2.2 ha) beim Heeresspital genehmigt. Bei einer Pressekonferenz am 5.April 2016 verkündeten Bauträger (involviert sind Kabelwerk, Donaucity, Sozialbau, Familienwohnbau) und ökologische Bauaufsicht (Knoll Consult), dass die abzutragende Fläche zieselfrei sei, und deshalb (nach einem Bodenabtrag im Frühjahr) ab September gebaut werden wird.

Betrachten wir die Angelegenheit näher:

  • Im Oktober 2014 lebten 264 Ziesel auf der Projektfläche, 24 auf den Ausgleichsflächen.
  • Im Oktober 2015 lebten 270 Ziesel auf der Projektfläche, nur 25 auf den Ausgleichsflächen, also nur eines mehr.
  • Von einer Abwanderung auf die Ausgleichsflächen kann also keine Rede sein. Das sind nicht einmal 10% der Population auf der Projektfläche, laut Bescheid von 2013 hätten es aber mindestens 50% sein müssen, um die Ziesel-Lebensraumvernichtung einzuleiten.
  • Auf der nun “zieselfreien” Fläche waren im Oktober 2014 noch 45 Tiere zu finden, die MA 22 dürfte trotzdem bereits im Sommer 2015 einer Zerstörung des Lebensraums dieser 45 Tiere zugestimmt haben – die Freigabe scheiterte letztlich offenbar am Einspruch der Wiener Umweltanwaltschaft.
  • Im Herbst 2015 wurde dann die Erlaubnis zum Bodenabtrag per Ausnahmegenehmigung erteilt – zu dieser Zeit war der Bestand auf diesem Teil der Projektfläche noch bei 10 Tieren.
  • Nun wird behauptet, diese 10 Tiere hätten den Winterschlaf nicht überlebt oder seien abgewandert.

Wie werden aus 45 Zieseln 0?

  • Dieser Teil der Projektfläche wurde großteils seit 2013 nicht mehr gemäht. Hohe Vegetation ist für Ziesel schlecht geeignet, da sie als Steppentiere auf kurzes Gras angewiesen sind. Die Qualität des Lebensraums verschlechterte sich, die Tiere wurden weniger (Abwanderung, mangelnder Fortpflanzungserfolg, Fressfeinde)
  • Die Einstellung der Pflege widerspricht einer Auflage aus dem seit 2013 gültigen Bescheid, der eine Pflege der Projektfläche bis zur nachgewiesenen Akzeptanz der Ausgleichsflächen vorschreibt. (verlangte Mindestfläche wurde zuletzt unterschritten).

Wo sind die Ziesel jetzt?

Definitiv nicht in Sicherheit, denn:

  • In der Zeit, in der 45 Ziesel “verschwunden” sind, ist genau 1 (!) zusätzliches Tier auf den Ausgleichsflächen aufgetaucht.
  • Auch in der marchfeldkanalnahen “Pufferzone” sind in diesem Zeitraum nur höchstens 9 Tiere zugewandert. Pufferzone bedeutet übrigens “dafür hatten wir keine Ausgleichsflächen mehr, ist aber egal, da die Häuser eh nicht drauf, sondern nur gleich daneben stehen”. Man kann also getrost davon ausgehen, dass dort angesichts 2500 zweibeiniger Nachbarn zukünftig keine Ziesel mehr leben werden.
  • Gut 35 der verschwundenen Ziesel dürften sich also, sofern sie noch leben, auf der verbliebenen Projektfläche stauen, zusammen mit 172 weiteren. Genau diese Fläche soll nach Aussage des nunmehrigen Kabelwerkgeschäftsführers Wasner innerhalb der nächsten 4 Jahre vollständig bebaut sein, jedes Jahr ein weiteres Baufeld. Also Salamitaktik, wie befürchtet.

Absiedlungserfolg ausgeblieben – warum?

Zieselsumpf

Eine der Zieselausgleichsflächen am Marchfeldkanal (A5, kein Scherz!). „…eine Erweiterung (des Lebensraums) entlang des sogenannten Marchfeldkanals…“ (Thomas Knoll, ökologische Projektaufsicht der Zieselumlenkung)

Vorausgeschickt: Das kümmert die Behörde nicht. Auch für den Fall, dass auf der vom Abtrag betroffenen Fläche noch Ziesel wären, ob sie jemals auf einer Ausgleichfläche ankommen ist egal, der Lebensraum ist ohnehin zerstört.

  • Die selben Flächen, auf deren Annahme durch Ziesel man seit drei Jahren wartet, sind jetzt wieder als Ausgleichsflächen für den zerstörten Teil der Projektfläche angegeben.
  • Zum Beispiel die Marchfeldkanalböschung, seit 20 Jahren 2 mal jährlich gemäht, gelegentlich von einzelnen Zieseln bewohnt. Seit die Böschung “Ausgleichsfläche” ist, wird erwartet, dass sie sich dort in Massen ansiedeln – bei gleicher Pflege.
  • Der Großteil der Ausgleichsflächen besteht aus auf der anderen Seite des Marchfeldkanals gelegenen verstreuten Wiesenstreifen und Flecken. Und einem Amphibiensumpf beim Marchfeldkanal.
  • I-Tüpferl: Die Zieselgerechte Pflege sämtlicher Ausgleichsflächen ist nur für 15 Jahre vorgeschrieben.

“Geringfügige” Ausnahmegenehmigungen in Serie.

  • Beim diesem ersten Filetstück der Projektfläche, meint die Behörde, die Auswirkungen seien nur gering, da nur wenige Tiere betroffen sind. Es ist zu erwarten, dass dies bei den folgenden “Teilprojekten” nicht anders ablaufen wird.
  • Gleichzeitig mit dem Bodenabtrag auf der Kabelwerkprojektfläche, wird am nördlichen Rand des Zieselvorkommens auf einem weiteren Grundstück der Boden abgetragen – für ein Projekt des Österreichischen Volkswohnungswerks (ÖVW). Betroffen/Vertrieben: 15 Ziesel/Feldhamster. Auch klein. Auch geringe Auswirkungen. Auch mit “Ausnahmegenehmigung” der MA 22. Als Ausgleichsfläche haben diese Tiere ein angrenzendes Stück Marchfeldkanalböschung zugewiesen bekommen, seit über 20 Jahren 2x jährlich gemäht, aber nicht von Zieseln besiedelt. Das wird sich jetzt auch nicht ändern.
  • Ein weiteres gleichzeitig genehmigtes Projekt am Rand der Fläche betrifft “nur” einen Feldhamster. Auch klein. Auch geringe Auswirkungen. Auch mit “Ausnahmegenehmigung” der MA 22.

Wie geht die naturschutzrechtliche Zirkusnummer am Ende aus?

Wir wagen eine Vorhersage:

  • Nach zahlreichen “Ziesel erfolgreich umgelenkt” Meldungen für verschiedene Baufelder in den nächsten Jahren wird man irgendwann überrascht feststellen, dass leider nur ein paar Dutzend Tiere auf den Ausgleichsflächen zu finden sind, und der Rest verschollen ist.
  • Warum wir das glauben? Erinnern Sie sich noch an die Feldhamster, die vom Verteilerkreis Favoriten 2011 in den Volkspark abgesiedelt wurden? Nun:
    Derzeit gibt es im Volkspark keine Hinweise auf Hamstervorkommen. Es ist davon auszugehen, dass die Population weitergewandert ist, da Anzeichen von Krankheiten, Vergiftung oder unmittelbare Gefährdung durch Bauarbeiten, weder im Zuge der Verlängerung der U1 noch durch andere Bauvorhaben fehlen.” © MA 22, 2015.
    Vor dieser “erfolgreichen” Aktion gab es dort bereits Feldhamster, von denen genauso wie von den umgesiedelten nun jede Spur fehlt.

Die IGL-Marchfeldkanal wird jedenfalls diese Vorgehensweise nicht hinnehmen und alles Erdenkliche unternehmen, um den Zieseln vom Heeresspital das Schicksal der Hamster vom Verteilerkreis zu ersparen.
Die Folgen einer durch die MA 22 verschuldeten EU-Klage hätte dann der österreichische Steuerzahler zu tragen, und nicht die Bauträger, die vom Verhalten der Behörde profitieren.

 

Read Full Post »

SMS-Kette koordiniert wirksame Protestaktionen wenn Bagger auffahren

Sobald beim Heeresspital die Baumaschinen auffahren, werden vor Ort – im Rahmen der Legalität – wirksame Protestmaßnahmen stattfinden. Entsprechende Vorbereitungen wurden bereits getroffen. Wenn Sie an den Aktionen gegen unwiederbringliche Vernichtung von wertvollem Lebensraum und gegen vorsätzliche Gefährdung streng geschützter Ziesel aktiv mitwirken möchten, tragen Sie sich bitte in den dazu eingerichteten SMS-Verteiler ein.

Sie können auch helfen, wenn Sie nicht vor Ort an Aktionen teilnehmen können, Näheres dazu hier.

Beitreten zum SMS-Verteiler

Real-Time-Infos in Facebook-Gruppe “Rettet die Ziesel”

Damit alle Ziesel-Unterstützer immer am letzten Stand sind, werden in der Facebook-Gruppe Aktion “Rettet die Ziesel” laufend aktuelle Infos gepostet. Bitte laden Sie auch Ihre Freunde in die Gruppe ein und teilen Sie die Alarmkette auf Facebook.

Facebook “Rettet die Ziesel”

Politiker-Stressen142A9299-15x10

Read Full Post »

Wie zuletzt durch die EU-Kommission von höchster Stelle bestätigt, verlief die Ziesel-Absiedlung beim Wiener Heeresspital bisher erfolglos. Ungeachtet dessen starten dort bald – direkt im Lebensraum der streng geschützten Ziesel und entgegen der Vorgaben eines früheren Bescheids – erste Baggerarbeiten um den Oberboden abzutragen und so unumkehrbar Fakten zu schaffen.

Ermöglicht wird dies durch beispiellose Bescheide der Wiener Umweltbehörde MA 22, die sogar die brutale Zerstörung bewohnter Zieselbaue gestattet. Das am Papier äußerst restriktive Wiener Naturschutzgesetz wurde, zugunsten des Profits von Bau- und Finanzlobby, de facto entsorgt. Die nun genehmigten Zerstörungen entsprechen weitgehend den schon im Sommer 2015 publik gewordenen, jedoch vor der Wien-Wahl noch scheinheilig abgestrittenen, Plänen.

schreckziesel-by-leopold-kanzler

Seit Bekanntwerden des behördlich abgesegneten, schamlosen Frontalangriffs gegen jene Tierart, die in Österreich auf Platz 1 der Roten Liste rangiert, formiert sich in den sozialen Netzwerken, energischer Widerstand. Zur Koordination wirksamer Protestmaßnahmen für jenen Tag, an dem die Bagger anrücken, haben Aktivisten u.a. eine SMS-Kette ins Leben gerufen. Zahlreiche aufgebrachte Bürger haben sich bereits in den Verteiler eingetragen.

Am Sonntag, dem 3. April 2016, wird eine Protestkundgebung stattfinden. Treffpunkt um 14:30 am Bahnhofsplatz, Endstation Linie 31, Wien-Stammersdorf.

Kein Ziesel kommt zu Schaden – oder?

Im April bzw. Juni 2016 (vor bzw. nach der Jungenaufzucht) darf laut Genehmigung der MA 22 eine 30cm dicke Bodenschicht abgetragen werden. Sollten sich Ziesel weigern ihre Baue zu verlassen, werden die Baue rücksichtlos schichtweise weggebaggert – solange bis die Tiere die Flucht ergreifen müssen. Auf Teilen der Ausgleichsflächen, wohin die Tiere bis dato ihren Weg nicht gefunden haben, sollen Ersatzröhren vorgebohrt werden. Die wegen ausgebliebener Mahd im letzten Jahr von der betroffenen Fläche bereits verschwundenen Tiere kamen dort jedenfalls nicht an.

Wie man Wiens restriktives Naturschutzgesetz spielerisch aushebelt

Wie gelang es der Behörde nun, einen neuen, für die Bauträger günstigeren Bescheid für das selbe Projekt auszustellen? Ein Vorhaben darf bei unveränderter Ausgangslage nämlich nicht einfach so oft eingereicht werden, bis der erteilte Bescheid Politik und Baulobby genehm ist.

Zunächst kommt hier die bei größeren, UVP-pflichtigen, Projekten explizit verbotene “Salami-Taktik” zur Anwendung: Das Projekt wird in separate Teile zerstückelt, beantragt wird der Bodenabtrag vorerst nur für ca. ⅓ der Gesamtfläche – und voila, die Anzahl der betroffenen Tiere erscheint mit 10 (statt 270) verschwindend klein im Vergleich zur Gesamtpopulation von 900 Tieren beim Heeresspital, und die Auswirkungen des Eingriffs somit als gering. Damit kann die Behörde auch fröhlich die von der aktuellen Einreichung nicht erfassten Teile der Projektfläche, die natürlich auch ein Ablaufdatum haben, als nicht betroffenen Ziesellebensraum anführen:

„Die Baufeldfreimachung betrifft ca. 1,1 ha (ca. 5 bis 10 Ziesel- oder Hamsterbaue). Auf der Fläche nördlich des Heeresspitals gibt es noch ca. 5 ha weiteren Lebensraum (ca. 250 Baue), die von den gegenständlichen Maßnahmen nicht betroffen sind.“

..und darüber hinaus den ORF-Zusehern via ZIB 2 landesweit die freudige Botschaft aus Wien überbringen, dass im April Vorarbeiten „auf jenem Teil des Grundstückes, wo ohnehin kaum Zieselbaue sind“ begonnen werden können.

Ignoriert wird dabei, dass ein Jahr zuvor noch ca. 45 Ziesel nachgewiesen auf dieser Fläche lebten und der Bestand nur aufgrund gezielt unterlassener Mahd stark gesunken ist (durch den Bescheid 2013 explizit untersagt!).

Herbeigeredeter Zieselboom in Wien

Das Wiener Naturschutzgesetz lässt Ausnahmebewilligungen ausdrücklich nur dann zu, wenn der Erhaltungszustand der betroffenen Tierart vor und nach Durchführung von Eingriffen günstig ist. Diese notwendige Voraussetzung trifft für das Ziesel zweifelsfrei nicht zu, weswegen die Wiener Behörde sämtliche Anträge der Bauträger umgehend zurückweisen hätte müssen. Denn erst im Vorjahr wurde von der Republik Österreich, im Rahmen verpflichtender Reportings, für das Ziesel der schlechtest mögliche Zustand, nämlich „U2(-) – Unfavourable Bad, mit negativer Aussicht“, an Brüssel gemeldet.

Dieses Problem wurde jetzt auf typisch wienerische Art gelöst – man redet die Realität schön, und betreibt Jubel-PR. Tatsache ist, eine 2014/15 durchgeführte Zählung der Wiener Ziesel hat eine Anzahl von 9500 Tieren ergeben, während 2002-2005 durchgeführte Erhebungen 4500-6500 Tiere schätzten

Auch wenn noch so sehr quer durch alle Medien über ein gigantisches Wachstum und den guten Erhaltungszustand der Ziesel in Wien frohlockt wird, wahr und seriös wird dadurch diese Behauptung dennoch nicht, denn selbst die für die alte Schätzung verantwortliche Expertin Dr. Ilse Hoffmann meint, dass die beiden Zahlen wegen unterschiedlicher verwendeter Verfahren nicht vergleichbar seien, und es “reichlich gewagt” sei, von einem Anwachsen zu sprechen. Die einzige zwischen den Zählungen tatsächlich vergleichbare Größe ist der besiedelte Lebensraum, und dieser ist – wie die Behörde selbst im Bescheid eingesteht – geschrumpft.

Aus Fehlern nichts gelernt

Bereits der Bescheid aus dem Jahr 2013 stand europarechtlich auf äußerst schwachen Beinen, Die IGL-Marchfeldkanal legte Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Anstatt ihre Fehler zu korrigieren, setzt die Behörde nun weitere drauf.

Die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten keine Hinweise auf die korrekte Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung. Weder wurden alternative Standorte für das Bauprojekt geprüft, das ohne Zweifel das Endziel des Erdabtrags ist, noch wurden die Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs (über 2000 neue Bewohner und ihre Haustiere) auf die umgebende Zieselpopulation geprüft.

Ausnahmen nach dem Wiener Naturschutzgesetz können nur dann erteilt werden, wenn das eingereichte Projekt, unter ökonomisch zumutbaren Bedingungen, nicht einem anderen Standort realisiert werden kann. Dies ist in der Bundeshauptstadt nicht der Fall, denn allein im Eigentum der Stadt Wien befinden sich riesige 2 Mio. Quadratmeter an Bauland.

In Wahrheit können also keine zwingenden Gründe vorliegen, die Zerstörung eines der letzten großen Ziesel-Habitate für eine Verbauung überhaupt anzudenken, vor allem wenn ein Teil der Fläche über Jahre lediglich als Parkplatz genutzt werden soll.

Dennoch gelangte die MA 18 befremdlicherweise zur Erkenntnis, dass das Vorliegen zwingender Gründe öffentlichen Interesses tatsächlich gegeben sei:

„Ja, als zwingende Gründe gem. §11, Abs. 2, Z. 5, Wiener Naturschutzgesetz überwiegt aus Sicht der Wiener Stadtentwicklung das öffentliche Interesse des Gemeinwohls, also die zeitnahe Errichtung von infrastrukturell gut erschlossenem Wohnraum auf dem Areal nördlich des Heeresspitals, gegenüber dem öffentlichen Interesse der Erhaltung dauerhaft lebensfähiger Bestände.“

Absurder geht es nun wirklich nicht. Öffentliches Interesse, wonach Wohnraum zwingend am Stadtrand beim Heeresspital geschaffen werden muss, liegt schlicht und einfach nicht vor. Zahlreiche, im Einzugsbereich an der Brünner Straße errichtete, eingeschossige Supermärkte mit riesigen Parkflächen (zuletzt erst im Sommer 2015), zeugen davon, dass Flächenverbrauch, trotz gut erschlossener Infrastruktur, hier offensichtlich kein Thema ist.

Zwei widersprüchliche rechtsgültige Bescheide für dieselbe Fläche

Da kein juristischer Akt bekannt ist, der den Bescheid von 2013 außer Kraft setzen würde, existieren derzeit für die selbe Fläche zwei rechtsgültige Bescheide mit widersprüchlichen Auflagen. Während der ursprüngliche Bescheid eine Zerstörung des Lebensraums an die nachweisliche Annahme der Ausgleichsflächen durch ausreichend viele Tiere knüpft, erlaubt der neue Bescheid nun unmittelbar die Zerstörung ohne jegliche Vorbedingungen.

Die Zeit drängt: Widerstand auf allen Ebenen

Mit seinen fast 1.000 Tieren ist das Ziesel-Habitat rund um das Heeresspital eines der letzten großen Vorkommen in Österreich. Sobald die Bauarbeiten vom Rand her beginnen, werden Vibrationen, Lärm und Schmutz den verbliebenen Lebensraum der Tiere extrem beeinträchtigen und die Kolonie massiv schwächen. Die Absicht ist klar: Das Vorkommen beim Heeresspital soll abgewickelt werden, Stadterweiterungsgebiet ist Stadterweiterungsgebiet, egal, ob dort relevante Vorkommen geschützter Tierarten existieren oder nicht.

Die IGL-Marchfeldkanal wird ein solches Vorgehen der Behörde nicht einfach hinnehmen und den Versuch, eine korrekte Anwendung von Artenschutzgesetzen zu umgehen, entschieden bekämpfen.

Setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für den Artenschutz:

ziesel-demo-plakat15x10

Am So, 3. April, 14:30 Uhr, findet eine Protestkundgebung gegen Lebensraumzerstörung und politisch gefällige Behördenwillkür statt.
Treffpunkt: Bahnhofsplatz, Endstation Linie 31, Stammersdorf.
Ort: Ecke Jane-Tilden-Gasse/Gaswerkstrasse. – dort sollen die Baggerarbeiten beginnen.

Für spontane Aktionen im Fall der Aufnahme von Bauarbeiten wurde eine SMS-Kette eingerichtet.

Read Full Post »

« Newer Posts - Older Posts »