Feeds:
Beiträge
Kommentare

Archive for the ‘Wohnbau’ Category

Violett schraffiert – zur Räumung beantragte Fläche. Quelle: Naturschutzrechtliche Einreichung, KNOLLCONSULT UMWELTPLANUNG ZT GmbH

Ginge es nach der Wiener Umweltbehörde MA 22 und den Bauträgern würden sich über dem Zieselfeld seit letztem Sommer wieder die Baukräne drehen. Ein weiteres Drittel der Zieselwiese nördlich des Heeresspitals wäre Geschichte. Nun wurde der naturschutzrechtliche Bescheid [1], der die weitere Zerstörung von Ziesellebensraum ermöglicht hätte, vom Verwaltungsgericht Wien aufgehoben. Zwar ist damit eine weitere Verbauung des Habitats vorerst gestoppt, doch jene Schäden, die durch bisher genehmigte und erfolgte Bauschritte samt untauglicher „Ausgleichsmaßnahmen“ am Vorkommen entstanden, sind immens.

Besonderer Dank gilt:
  • Allen Unterstützerinnen und Unterstützern der IGL-Marchfeldkanal für ihre Spenden, die ein juristisches Vorgehen möglich gemacht haben
  • VIRUS und Wolfgang Rehm, für ihren unermüdlichen Einsatz für die Umwelt
  • Madeleine Petrovic und dem Team von Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein für ihre Unterstützung seit Öffentlichwerden des Zieselvorkommens 2011
  • Wolfgang Suske für die langjährige Begleitung mit seiner Expertise zur FFH-Richtlinie und insbesondere zur Alternativenprüfung
  • Egon Zwicker für seine Analyse der Projektauswirkungen und behördlichen Ausgleichsmaßnahmen

Ausschlaggebend für die Aufhebung des naturschutzrechtlichen Bescheids der MA 22 war die unzureichende Prüfung möglicher Alternativen. Die Projektbetreiber konnten nicht schlüssig belegen, dass es zur Verwirklichung des Bauprojekts auf besagter Fläche keine gleichwertigen Alternativen mit geringeren Auswirkungen auf streng geschützte Arten existieren, um in Wien ausreichend leistbaren Wohnraum zu schaffen.

Damit sind aber auch sämtliche bislang erteilten Ausnahmegenehmigungen für die schon realisierten Bauschritte rechtlich wohl kaum haltbar, da die von der Behörde bisher akzeptierte Argumentation immer dem selben Muster folgte. Nach Meinung von Experten ist somit die bisherige Bebauung vermutlich rechtswidrig.

Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien

Behörde stellt sich seit 2012 taub und blind.

Es hätte nicht soweit kommen müssen. Bereits 2012 wurde die MA 22 mittels einer vom Wiener Tierschutzverein in Auftrag gegebenen und an die Behörde übermittelten Studie [2] darauf aufmerksam gemacht, welche Kriterien ein europarechtlich korrektes artenschutzrechtliches Verfahren zu erfüllen hat. Bei der Erstellung des ersten, 2013 ergangenen, naturschutzrechtlichen Bescheides [3] wurden die diesbezüglichen Hinweise geflissentlich ignoriert. Da ein Vorgehen gegen naturschutzrechtliche Bescheide vor österreichischen Gerichten damals nicht möglich war, wurde eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, unter anderem, da

Nach unserer Auffassung sowie nach Auffassung namhafter Experten verstößt der erlassene Bescheid fundamental gegen die Prinzipien des unionsweiten Artenschutzes da, im Zuge des Verfahrens weder Prüfungen hinsichtlich alternativer Standorte, noch eine Feststellung eines überwiegenden öffentlichen Interesses stattgefunden haben.

Beschwerdebrief an EU-Kommission zu Verfahren 5738/13/ENVI, 03.07.2013

Die seinerzeit eingeleitete EU-Beschwerde könnte zwar verhindert haben, dass die Gesamtfläche zügig von streng geschützten Arten geräumt wurde. Ab 2016 begann man jedoch das Gesamtvorhaben in kleine Stücke aufzuteilen. Für jedes Teilprojekt wurden jeweils „geringe“ Auswirkungen auf die Zieselpopulation behauptet. Wie zuletzt 2018, wurde von der MA 22 alle Anträge ausnahmslos genehmigt, obwohl auch diese – analog zum jetzt aufgehobenen Bescheid – keine korrekte Alternativenprüfung enthielten.

Beschwerdemöglichkeit seit 2021

Bis 2021 existierte keine Möglichkeit naturschutzrechtliche Bescheide zu beeinspruchen, selbst wenn sie offensichtlich nicht gesetzeskonform waren. Österreich hat die Aarhus Konvention, die Bürgern Zugang zu Gerichten in Umweltbelangen gewährt, zwar unterzeichnet, aber nicht korrekt umgesetzt (nur Umweltanwaltschaften waren als Repräsentanten der Öffentlichkeit an Verfahren beteiligt). Nach einer Mahnung seitens der EU-Kommission wurden die Gesetze angepasst, 2021 schließlich auch in Wien, womit nunmehr zumindest anerkannte Umweltorganisationen das Recht haben, Bescheide nach Ausstellung zu beeinspruchen. Der neuen Gesetzeslage entsprechend, wurde der im April 2021 von der MA 22 ausgestellte Bescheid, der die Bebauung eines weiteren Drittels der Zieselwiese nach “bewährtem” Muster genehmigt hätte, von der Umweltorganisation VIRUS beeinsprucht.

Argumente, die pauschal Artenschutz für Wohnbau ausgehebelt hätten

Die Projekteinreichung enthielt statt einer Alternativenprüfung lediglich ein lapidar mit „Keine andere zufriedenstellende Lösung“ betiteltes Kapitel. Doch selbst nachdem die Bauträger vom Gericht zu einer Mangelbehebung aufgefordert wurden, waren diese nicht in der Lage, eine gesetzeskonforme Alternativenprüfung vorzunehmen. Der im Zuge des Verfahrens nachgereichte, an eine Alternativenprüfung angelehnte, Schriftsatz konnte nicht darlegen, weshalb just die von Zieseln besiedelte Fläche alternativlos zur Schaffung „leistbaren Wohnens“ in Wien sei. Ebenso gelang es nicht dazulegen, warum der dort angerichtete Schaden an Naturschutzgütern geringer wäre, als bei Realisierung des Projekts an anderer Stelle.

Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien

Warum im Rahmen der Mangelbehebung ausschließlich alternative Flächen im 21. Bezirk betrachtet und der direkt benachbarte 22. Bezirk ignoriert wurde, wurde von den Bauträgern damit begründet, dass für den 21. Bezirk in den nächsten 20 Jahren ein Bevölkerungszuwachs von 22.000 Personen erwartet werde. Folglich würde entsprechend viel Wohnraum benötigt. Dieser Argumentation konnte die Richterin nicht folgen. Sie stellt im Gegenteil fest, dass ein solcher Zuwachs direkte Konsequenz eines verwirklichten Wohnungsangebots wäre und nicht umgekehrt.

Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien, Argumentation der Bauträger

Warum naturschutzrechtliche Verfahren wichtig sind

Auch eine Baulandwidmung, bzw. die Ausweisung eines Gebietes als Stadtentwicklungsgebiet, bedeutet nicht zwingend, dass jeder gewidmete Quadratmeter bebaut werden darf (auch dieses Argument wurde bemüht). Naturschutzrechtliche Verfahren sind genau dafür da, um im Falle eines Konflikts mit dem Artenschutz abzuwägen, und ein Projekt zu genehmigen, oder – überraschung – zu untersagen. In die Festsetzung von Landschaftsschutz & Siedlungszonen fließt der Verlauf von Naturschutzgebieten ein. Außerhalb davon scheint die Grenzziehung Resultat intransparenter Vorgänge zwischen Politikern und Interessensgruppen, bei der Artenschutz bis dato keine Relevanz hatte. Auch im Rahmen von Flächenwidmungen werden Artenschutzaspekte schon mal übersehen. Das Plandokument 7906 [4] für die Umgebung des Heeresspitals sah 2009 „positive Auswirkungen“ auf die Umwelt. Zu den seit zumindest 2007 im Plangebiet bereits aktenkundigen Zieseln [5] oder anderen geschützten Arten, fand sich darin kein Wort. Hinweise auf bereits erfolgte übergeordnete Planungsschritte, bei denen der Artenschutz keine Rolle spielte, dürfen bei einem Artenschutzrechtlichen Verfahren nicht als Argumente für die zwingende Verwirklichung eines Projekts gelten.

Frustrierte Aufwendungen und bereits getätigte Investitionen.

Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien

Bereits in früheren Einreichungen und Bescheiden war von frustrierten Aufwendungen und verlorenen Investitionen durch die Bauträger die Rede, die im Falle einer Ablehnung des Ansuchens zu beklagen wären. Vielleicht könnten die Bauträger ja verlorenes Geld bei der Stadt Wien einklagen. Anstatt seit 2011 zu signalisieren „mach ma schon irgendwie“ hätte diese dafür sorgen können, dass ihre Umweltbehörde korrekt arbeitet. Noch vor immensen Aufwändungen in Millionenhöhe, hätte – wie auch von unabhängigen Experten attestiert – ein gesetzeskonformes naturschutzrechliches Verfahren Klarheit hinsichtlich der Realisierbarkeit des Projekts schaffen können.

Zieselvorkommen in Katastrophalem Zustand

Die Auswirkungen der bisher genehmigten Bauschritte auf den verbliebenen Ziesellebensraum dürften von der Behörde offenbar gravierend unterschätzt worden sein. Während der Bestand auf der noch unbebauten Projektfläche in den letzten Jahren zunächst langsam zurückging, folgte 2021 ein regelrechter Zusammenbruch.

Trotz zieselgerechter Pflege und damit verbundener regelmäßiger Mahd lebten dort am Ende der Saison weniger Ziesel als 2011, kurz nachdem auf der Fläche die Landwirtschaft eingestellt worden war.

Mit Stand 5.10. waren Bauöffnungen von 113 Bausystemen erkennbar, davon allerdings die wenigsten mit Nutzungsspuren wie frischer Auswurf, Wechsel, Fraßreste (z.B. Blütenteile) oder Losung. Die Zahl tatsächlich genutzter Baue dürfte daher um einiges niedriger sein.

Bericht ökologische Aufsicht Q3 2021, 14.10.2021 [6]

Sieht man sich die räumliche Entwicklung des Vorkommens zwischen 2018-2020 an – also im Wesentlichen seit die fertiggestellten Bauteile bezogen wurden – wird deutlich, dass die stärksten Rückgänge in der Nähe der Bebauung zu beklagen waren (rot, gelb) während Zuwächse nur in weit davon entfernten Abschnitten stattfanden (grün)

Zuwachs/Abnahme der Bauanzahl im jeweiligen Gebiet 2018-2020.
rot – Abnahme um 4 oder mehr Baue
gelb – Abnahme um 1 oder mehr Baue
weiss – keine Änderung
grün – zunahme um 1 oder mehr Baue
hellgrün – zunahme um 4 oder mehr Baue
Bestandsdaten: Zwischenberichte der ökologischen Aufsicht. Auswertung: Lukas Mroz. Bildmaterial: Google Earth.


Der Populationseinbruch 2021 war Folge eines fast flächendeckenden Rückgangs, der wiederum im Nahbereich der Gebäude am stärksten war:

Zuwachs/Abnahme der Bauanzahl im jeweiligen Gebiet 2018-2021.
rot – Abnahme um 4 oder mehr Baue
gelb – Abnahme um 1 oder mehr Baue
weiss – keine Änderung
grün – zunahme um 1 oder mehr Baue
hellgrün – zunahme um 4 oder mehr Baue
Bestandsdaten: Zwischenberichte der ökologischen Aufsicht. Auswertung: Lukas Mroz. Bildmaterial: Google Earth.



Den Zieseln auf den Ausgleichsflächen jenseits des Marchfeldkanals, für die 2015 extra eine Zieselbrücke gebaut wurde [7], ging es nicht viel besser. Der ohnehin stark schwankende Bestand halbierte sich innerhalb nur eines Jahres und führte Behauptungen, die Flächen würden von den Zieseln gut angenommen, ad Absurdum.

So kann es nicht weitergehen

Nach inzwischen 11 Jahren des Herumlavierens wird es endlich Zeit für eine rechtskonforme und objektive Behandlung des Konflikts zwischen dem Bauprojekt und dem Zieselvorkommen nördlich des Heeresspitals durch die Behörden der Stadt Wien. Dass die bisherigen naturschutzrechtlichen Verfahren alles andere, nur keine korrekten Ausnahmeverfahren im Sinne der europäischen FFH Richtlinie waren, ist nun aufgrund des vom Verwaltungsgericht aufgehobenen Bescheids evident. Da das Ansuchen bereits an der Alternativenprüfung grandios gescheitert ist, musste sich das Gericht nicht mehr mit den weiteren Kernaspekten des Verfahrens beschäftigen– der Abschätzung der Folgen für geschützte Arten und der Abwägung des öffentlichen Interesses an ihrem Erhalt gegenüber der Errichtung von Wohnraum.

Die katastrophale Entwicklung des Vorkommens nach Anwendung der von der MA 22 in der Vergangenheit abgenickten „Ausgleichsmaßnahmen“ legt nahe, dass die Auswirkungen der bereits fertiggestellten Bauteile viel gravierender sind als von der Behörde antizipiert und die dafür als Ausgleich gedachten Flächen großteils nicht geeignet sind, um die kurzfristige und langfristige Auswirkungen des Bauprojekts zu kompensieren. Weitere Bautätigkeit würde mit ziemlicher Sicherheit das Ende für das Zieselvorkommen nördlich des Heeresspitals bedeuten.

Es liegt an der Stadt Wien rasch eine Lösung zu finden, bei der das öffentliche Interesse am Schutz bedrohter Arten und der Erhaltung des Zieselvorkommens gewahrt bleibt und gleichzeitig das Ziel der Schaffung leistbaren Wohnraums – an einem anderen Ort – verwirklicht werden kann. Die Stadt hat alle dazu nötigen Werkzeuge in der Hand – Grundstückstausch und Widmungsänderung. Die Zieselwiese grenzt ohnehin an das Floridsdorfer Landschaftsschutzgebiet. Somit wäre nur eine geringfügige Grenzverschiebung nötig um das Vorkommen langfristig zu sichern.

[1] Umweltinformationen aus dem (aufgehobenen) Bescheid MA22 1127037-2020
[2] Voraussetzungen für eine europarechtlich korrekte Vorgehensweise zur Bewilligung von Wohnbauten auf Flächen nördlich des Heeresspitals. Dr. Thomas Ellmauer, Dipl. Ing. Wolfgang Suske, 2012.
[3] Bescheid MA 22 – 593/2012
[4] Plandokument 7946
[5] https://www.wien.gv.at/umweltschutz/naturschutz/biotop/ziesel-schutz.html
[6] Bericht ökologische Aufsicht Q3 2021
[7] Fauler Zauber beim Zieselsteg

Werbung

Read Full Post »

Ab Juli soll auf weiteren 1,3 ha des Zieselfeldes die Grasnarbe entfernt und der Oberboden abgetragen werden, um für fünf weitere Gebäude Platz zu schaffen, obwohl sich die Population der Ziesel nördlich des Heeresspitals seit der Genehmigung der bisher letzten Baufelder 2018 nur für die Interessen der Stadt Wien und der Bauträger erfreulich entwickelt hat. Eine Häufung an Totfunden, abnehmender Bestand und von Hunden aufgegrabene Baue. Für die Wiener Umweltbehörde MA 22 offenbar ein Indiz für erfolgreichen Zieselschutz, weshalb nun eine weitere Genehmigung für Lebensraumzerstörung nach dem gleichen altbekannten Muster erteilt wurde. Betongold schlägt in Wien wieder einmal den Artenschutz, während auf dem Wiener Wohnungsmarkt längst keine Spur langer Wartelisten mehr zu finden ist, und der Bauboom fast ausschließlich von internationalem Investorengeld auf der Suche nach einem vermeintlich inflationssicheren Asset getrieben wird.

  1. 2016: Eine angeblich im öffentlichen Interesse erfolgende Bodenabtragung für Kabelwerk und Familienwohnbau, allerdings ohne ein konkretes Bauprojekt.
  2. 2016: Eine Bodenabtragung für das Österreichische Volkswohnungswerk, ebenso ohne konkretes Bauprojekt.
  3. 2017: Bauprojekte von Kabelwerk und Familienwohnbau, eigentlich im Ziesellebensraum, jetzt allerdings laut Behörde nicht mehr genehmigungspflichtig, da die Tiere ja zuvor durch den zweckfreien Bodenabtrag “im öffentlichen Interesse” vertrieben wurden.
  4. 2017: Ein halbes Bauprojekt der Sozialbau, denn man hatte bei 1) auf die halbe Projektfläche “vergessen”
  5. 2018: Genehmigung für zwei weitere Gebäude des Kabelwerks, vermutlich wurde im Vorfeld wieder einmal “vergessen”, dass sich die beiden Fundament und Garage mit den in 3) Genehmigten Gebäuden teilen.
  6. 2018: Das Volkswohnungswerk dürfte “vergessen” haben, dass die Baugrube etwas größer sein muss, als das zu errichtende Gebäude. Kein Problem, die MA 22 zeigt sich auch hier wieder großzügig.
  7. 2021: Zieselbestand am zusammenbrechen? Umso besser! Das Kabelwerk darf weitere Teile des Lebensraums planieren.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich die Wiener Umweltbehörde beharrlich weigert, das Gesamtbild sowie den Einfluss des gesamten Projekts auf die Zieselpopulation beim Heeresspital einer entlarvenden Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Es ist u. a. durchaus davon auszugehen, dass eine derzeit offene Tiefgaragenseite nicht der vom Bauträger angestrebte Endzustand des Projekts ist, auch wenn die Umweltbehörde noch so oft beteuert, nur allein das beurteilen zu können, was eingereicht wird. Alternativ könnte sie auch einfach einen Blick in die öffentlich verfügbaren Unterlagen des Bauträgerwettbewerbs [3] werfen, der bereits 2013 abgehalten wurde und ausreichend detaillierte Pläne für die geplante Bebauung der Gesamtfläche bietet. Dann müsste sie allerdings die unangenehme Frage beantworten, inwiefern die von ihr genehmigten Ausgleichsflächen [4] zukünftig überhaupt als Ziesellebensraum geeignet sind, und ob vielleicht bereits der vorherige Genehmigungsschritt die Population zum Kippen bringt.


Geübtes Wegschauen der MA 22

Nach einem Kippen der Population sieht es zur Zeit nämlich aus. Auf dem noch unverbauten Teil der Zieselwiese herrscht gespenstische Stille, die sonst bei dichten Zieselvorkommen üblichen Warnrufe sind kaum zu vernehmen. Selbst in der Paarungszeit, in der die Tiere stark an der Oberfläche aktiv sind waren kaum Ziesel zu bemerken. Die Monitoringberichte, die seit 2013 vierteljährlich zum Zustand des Vorkommens vorliegen, verraten dazu: nichts. Der letzte Bescheid der MA 22, der das Monitoring regelte, lief Ende 2020 aus und ein Nachfolgebescheid wurde erst gar nicht ausgestellt. Wie es also um das Vorkommen in der aktuellen Saison, kurz vor weiteren drohenden Lebensraumeingriffen steht, ist somit nicht offiziell bekannt. “Was die MA 22 nicht weiß – oder wissen will -, macht die MA 22 nun mal nicht heiß” und so genehmigt sie munter die weitere Vernichtung von Grünflächen bzw. Lebensraum der streng geschützten Ziesel. In dieses Bild passt auch, dass die letzte Zustandserhebung im Kerngebiet des Vorkommens, auf dem Gelände des Heeresspitals, vor 10 Jahren stattgefunden hat, obwohl laut dem Wiener Zieselaktionsplan [5] alle Vorkommen im 6-Jahres Rhythmus erfasst werden sollen (und bis auf das Heeresspital auch werden). Fehlt der Vergleich mit der Entwicklung desselben Vorkommens im Heeresspital, kann man einen Einbruch der Population auf der Projektfläche bequem auf mutmaßliche “natürliche Schwankungen” des gesamten Vorkommens schieben.

Bestandsentwicklung auf der Projektfläche, für 2021 wurden keine Daten erhoben, da ein diesbezüglicher Bescheid der MA 22 fehlt.


Ausgleichsflächen – mehr schlecht als recht.

Weil das auch schon bei den vorigen Genehmigungen im Einklang mit der Behörde als pro forma Maßnahme recht geschmeidig geklappt hat, wurden auch jetzt in der Umgebung des Heeresspitals Ersatzflächen, sog. “Ausgleichsflächen”, als Ausgleich für den verbauten Ziesellebensraum ausgewiesen. Eine Maßnahme, die sich aber durch das Volumen der bisher genehmigten und zukünftigen Bauprojekte tatsächlich als pro forma und als nutzlos erweisen dürfte. Denn bereits jetzt hinterlässt der Nutzungsdruck der immer dichter besiedelten Umgebung verheerende Spuren im verbleibenden Lebensraum der geschützten Tiere. Seit 2018 kamen im Umfeld über 550 Wohnungen hinzu, fast 600 weitere sollen noch auf der Zieselwiese errichtet werden. Die Folge davon sind von Hunden tief aufgegrabene Zieselbaueingänge und gestresste Tiere, die kaum ungestört Zeit haben, sich für den mehr als 6 Monate dauernden Winterschlaf überlebensnotwendige Fettreserven anzufressen, was deren sicheren Tod bedeutet. Das Problem betrifft nicht nur die direkt an das bereits verbaute Gebiet angrenzende restliche Zieselwiese (wo es zum Teil von der Behörde bestätigt wird), sondern auch die Ausgleichsflächen. Auf den als Ausgleich für den nächsten Bauschritt vorgesehenen Flächen sind geschätzte 90% aller Baueingänge aufgegraben. 

Ausgleichsflächen für den 2021 genehmigten Projektteil sind nur über den Zieselsteg mit dem restlichen Vorkommen verbunden

Solche “Nebengeräusche” scheinen die mit Artenschutz befasste Wiener Umweltbehörde MA 22 nicht aus der Ruhe zu bringen, denn sie bewertet einen 1:1 Flächenausgleich als Ersatz ausreichend und ignoriert dabei einfach, dass die schlechte Lebensraumqualität auf der Ausgleichsfläche kaum zu einer ähnlich dichten Besiedlung führen kann, wie sie auf der Projektfläche vor Beginn der Bauarbeiten zu finden war.
Hinzu kommt, dass diese Ausgleichsfläche nur über einen eigens errichteten “Zieselsteg” [6] mit dem restlichen Vorkommen beim Heeresspital verbunden ist. Ist das Bauprojekt dann im Vollausbau genehmigt und vollendet, ist der schmale Grasstreifen zwischen Brücke und bebautem Gebiet mit Sicherheit nicht mehr für Ziesel geeignet, und das Vorkommen auf der Ausgleichsfläche (sofern es dann noch eines gibt) vom Rest des Heeresspitalsvorkommens abgeschnitten. Bereits jetzt wächst der Bestand auf dieser Ausgleichsfläche seit drei Jahren nicht mehr, trotz immensem Auswanderungsdruck durch die Verkleinerung des Lebensraums auf der Zieselwiese.

Seit das Vorkommen auf der Projektfläche durch Lebensraumverluste unter starkem Druck steht, pendelt der Bestand jenseits der Zieselbrücke zwischen 30-35 Zieseln (Stand jeweils Herbst)

Die für den Artenschutz essentielle Frage, ob das Vorkommen auf der Ausgleichsfläche selbsterhaltungsfähig ist, oder nur durch Einwanderer stabil bleibt, interessiert die Behörde gar nicht. Eine Forderung nach einer Mindestgröße des Vorkommens, ab der eine langfristige Selbsterhaltung angenommen werden kann, sucht man im aktuellen Bescheid vergeblich. Womöglich, weil der aktuelle Bestand von höchstens 35 Tieren etwas weit von den für eine selbsterhaltende Population notwendigen 160-300 Stück entfernt ist und man die gut vernetzten Bauträger nicht mit so etwas behelligen kann.


Kosten für Artenschutz sozialisiert, Profit privatisiert.

Die Bewilligung für die Verwirklichung des Bauvorhabens bedeutet zugleich die Bewilligung für die endgültige und nachhaltige Zerstörung des dortigen Lebensraums für diesen Teil der Wiener Zieselpopulation. Deshalb sollte man also erwarten können, dass der Ersatzlebensraum, der als Ausgleich bereitgestellt werden muss, auch dauerhaft von den Projektwerbern zu pflegen ist. Genau das ist aber nicht der Fall, denn die Ausgleichsflächen sind von den Bauträgern nur 15 Jahre(!) lang zu pflegen. Im Bescheidtext findet sich zwar das Wort “mindestens”, allerdings ohne jegliche Präzisierung wie und zu welchen Bedingungen weitere Pflege vorgeschrieben werden kann. Eine vollkommen zahnlose Bestimmung also, bei welcher wahrscheinlich auch die Hoffnung mitschwingt, dass sich die Pflege nach 15 Jahren ohnehin erübrigt haben dürfte.

Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt beim Heeresspital wird immer wieder gerne und gebetsmühlenartig betont, dass es sich dabei um “geförderten Wohnbau” – gleichsam ein Projekt zum Wohle der Allgemeinheit, handelt. Was unheimlich uneigennützig klingt (beide Projektwerber, Kabelwerk und Donaucity, sind KEINE gemeinnützigen, sondern gewinnorientierte Bauträger) besitzt aber einen Haken: Die Förderung bindet die Mietpreise lediglich für 10 Jahre, die Miete für danach abgeschlossene Mietverträge kann vom Vermieter nach Belieben festgesetzt werden. Man kann also davon ausgehen, dass nach dem Auslaufen der 15-jährigen vorgeschriebenen Pflege der Ausgleichsflächen, diese Aufgabe auf die Stadt und somit den Steuerzahler übergeht (sofern es dann noch Ziesel gibt), während die Eigentümer der verbauten Fläche zu diesem Zeitpunkt seit 5 Jahren unbeschränkt Gewinnmaximierung betreiben dürfen.


Argumentative Verrenkungen

Erst durch die Stellungnahme der MA 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung), die das überwiegende öffentliche Interesse am Wohnbau an diesem Standort bescheinigt, wurde die Ausnahme vom Artenschutz zur Genehmigung der Zieselvertreibung möglich gemacht. Die Argumentation, wieso ausgerechnet der Lebensraum einer vom Aussterben bedrohten Art ein alternativloser Standort für ein Bauprojekt sein soll, wie sie in Wien jährlich zu dutzenden verwirklicht werden, gibt einen tiefen Einblick, wieso es um die Biodiversität in Österreich und vor allem in Wien so schlecht bestellt ist:
Die MA 18 verweist darauf, dass ihre Stellungnahme aus dem Jahr 2015 (damals unter Grüner Führung), mit der die ersten Ziesellebensraumvernichtungen ermöglicht wurden, weiterhin vollinhaltlich gültig sei. Seither hat sich die Lage am Wohnungsmarkt jedoch grundlegend verändert: Bereits bei der Fertigstellung der Wohnbauten am Zieselfeld Anfang 2019 war es problemlos möglich, spontan Wohnungen in der Anlage zu mieten. Zur selben Zeit begannen Publikationen der Immobilienbranche von einer Übersättigung mehrerer Marktsegmente zu sprechen [7], [8], [9]. Derzeit dürften bis zu. 80% der fertiggestellten freifinanzierten Miet.- und Eigentumsprojekte nicht an zukünftige Bewohner, sondern an Investmentfonds gehen [10], [11]. Somit wird die derzeitige Fortsetzung des Baubooms nicht durch akuten Wohnraumbedarf, sondern durch das Parken billigen Investorengeldes in Betongold befeuert, hohe Mieten sind nicht einem knappen Angebot, sondern der Suche nach Rendite geschuldet. Auch im sozialen Wohnbau dürfte der Druck stark nachgelassen haben [12]. Angesichts dieser neuen Ausgangslage ist es mehr als gewagt, eine Alternativlosigkeit des Projekts zu behaupten und die Frage, warum eine Behörde der Stadt dem Interesse an ungehinderter Erzeugung von Investmentobjekten einen höheren Stellenwert einräumt, als dem Schutz des Allgemeinguts Biodiversität, ist mehr als berechtigt.

Auch das gerne angeführte Argument der enormen bereits getätigten Investitionen für Planung und Erschließung ist kein belastbares, denn wer in ein Projekt investiert, von dem er weiß, dass es möglicherweise nicht genehmigungsfähig ist, begründet damit keinen Anspruch und tut es auf eigenes Risiko. Zur Erinnerung: Beide beteiligten Bauträger sind gewinnorientierte Firmen. 

Geradezu absurd ist aber die Feststellung, dass gerade die Zieselwiese perfekt alle die Kriterien als Stadterweiterungsgebiet erfüllt, und deshalb umgehend bebaut werden muss. Bevorzugt soll Wohnbau nämlich im Rahmen der “inneren Siedlungserweiterung” stattfinden “prioritär innerhalb des bereits bebauten und infrastrukturell erschlossenen Gebiets”, denn nur so “kann die Bebauung landwirtschaftlicher Böden und großräumig zusammenhängender naturräumlicher Flächen am Stadtrand unterbleiben.”. Die Bebauung des Zieselfelds “Trägt mitunter dazu bei, großflächige und wertvolle Natur- und Naherholungsräume in ihrem Bestand zu sichern beziehungsweise zu erweitern (z.B. Regionalpark DreiAnger).[2]

Ein kurzer Blick auf eine Karte zeigt, dass die Zieselwiese, behördlich auch “Standort für innere Siedlungserweiterung” genannt, 200 Meter Luftlinie von den ersten Feldern des Marchfelds entfernt liegt, direkt an den “Regionalpark „DreiAnger” anschließt, dessen Bestand “gesichert beziehungsweise erweitert” werden soll, und nur deshalb nicht Teil des Regionalparks und Landschaftsschutzgebiets ist, weil man stur an einer Verbauung festhält. Zum Regionalpark DreiAnger gehören übrigens einige Schottergruben mitsamt Erweiterungsflächen und Bauschuttdeponien, nicht jedoch das angrenzende große Zieselvorkommen beim Heeresspital…

Die Zieselwiese beim Heerespital – nach Ansicht der Stadt ein Standort für innere Siedlungserweiterung in bereits bebautem Gebiet

Würde es die Stadt mit dem Fokussieren der Entwicklung auf infrastrukturell gut erschlossene, innerhalb des bereits Bebauten liegende Gebiete ernst meinen, müsste sie sich beispielsweise das Umfeld der Schnellbahnstation Brünnerstrasse vornehmen – mit einem verloren auf einem weitläufigen Parkplatz freistehenden Billa, direkt beim Abgang der Station. Besser erschlossene und gleichzeitig weniger effizient genutzte Flächen, wird man kaum finden.

Umgebung der Schnellbahnstation Brünnerstraße – sieht so effiziente Nutzung bestens erschlossener Flächen aus?

Doch das Bauen auf der grünen Wiese und auf fruchtbaren Ackerflächen ist bedeutend einfacher und profitabler und zugleich eine Schande für Wien. Bis sich diese Einsicht durchsetzt, werden aber wohl noch viele schützenswerte Flächen unter Beton verschwinden. In Bezug auf das gegenwärtige Artensterben, scheinen wir alle Zeit der Welt zu haben.


[1] Naturschutzrechtliche Einreichung Gesamtprojekt, Seite 1

[2] Umweltinformation aus dem Bescheid vom 28. April 2021 zur Zahl MA 22-1127037/2020 und dem zugrunde liegenden Gutachten

[3] Bauträgerwettbewerb 2013

[4] Übersichtsplan Ausgleichsflächen

[5] Zieselaktionsplan

[6] Fauler Zauber beim Zieselsteg

[7] Kurier – 4.12.2019: Studie sieht Trendwende am Wiener Wohnungsmarkt

[8] DerStandard – 8.5.2020: Wachstumsschmerzen: Zu viele Wohnungen für Transdanubien?

[9] Die Presse – 18.1.2021: Mieter fehlen – Wohnungen stehen zunehmend leer

[10] Krone – 21.4.2021: U-Bahn-Plan zeigt Preise für Wohnungen in Wien

[11] orf.at – 29.4.2021: Immobilieninvestoren entdecken Wien

[12] Krone – 30.12.2020: Leichterer Zugang zu kleinen Gemeindewohungen

Read Full Post »

So ähnlich hätten die Schlagzeilen lauten müssen, als die Bauträger im Hochsommer dieses Jahres eine PR-Offensive starteten, um den Erfolg ihres sorgsamen Umgangs mit den Zieseln nördlich des Heeresspitals  zu präsentieren[1]. Man stellt Ausgleichsflächen bereit, zäunt die Restfläche des Projekts ein und pflegt sie teilweise, misst Erschütterungen und Stresshormone im Kot der Tiere. So sehr wie all die gut klingenden Maßnahmen hervorgehoben wurden, so sehr wurde auch ein wesentliches aber schwerwiegendes Detail verschwiegen: Der Bestand auf der Projektfläche nördlich des Heeresspitals hat im Vergleich zum Vorjahr um gut 20% oder 50 Tiere abgenommen. Auf Abwanderung ist der Schwund jedenfalls nicht zurückzuführen – eine vergleichbare Zunahme auf den Ausgleichsflächen wurde nämlich nicht festgestellt. Festgestellt wurden jedoch insgesamt 6 tote Ziesel, zum Großteil in Baustellennähe. Zum Vergleich: Während des bisherigen Monitorings zwischen 2012 und 2018 wurde ein einziges totes Tier registriert (im Vorjahr, ebenfalls nahe den Baustellen). 

Baustellen – Auswirkungen mit Verzögerung

Die wenigen bisher für die “Baufeldfreimachung” umgesiedelten oder vertriebenen Tiere waren nur die Spitze des Eisberges. Die durch die Aufteilung des gesamten Vorhabens in bisher 6 Teilprojekte (“Salamitaktik”) und vorherige Einstellung der Mahd jeweils geringe Anzahl der für die Baugruben zerstörten Baue durfte als Begründung für das “behutsame” vorgehen der Stadt bei der Genehmigung der Projekte durch die MA 22 herhalten:

“Im konkreten Fall war die Entscheidung sehr leicht, weil nur mehr wenige Ziesel – weniger als zehn – betroffen sind”[2]

Auf die Verlautbarung der Folgen der “leichtgefallenen” Entscheidungen durch ebendiese Behörde, nämlich Totfunden und Bestandsrückgängen, kann die Öffentlichkeit wohl lange warten. Im Laufe des Jahres wurden im Zuge des durch die Bauträger durchgeführten Ziesemonitorings vier tote Ziesel aufgefunden, drei davon in Baustellennähe. Weitere zwei Tiere wurden von Anrainern in der Nähe der Baustellen entdeckt. Obwohl der baustellennahe Bereich des Ziesellebensraums seit dem Frühjahr eingezäunt ist, und somit zumindest von direkten Störungen durch Hunde und Menschen geschützt ist, scheinen die dortigen Bewohner leichter Fressfeinden oder Krankheiten zum Opfer zu fallen. In Kombination mit einer erhöhten Wintersterblichkeit, und vermindertem Fortpflanzungserfolg, ergibt das vermutlich den beobachteten Bestandsrückgang.

Der starke Rückgang im Frühjahr ist nicht nur auf spätes Aufwachen zurückzuführen – die Erschütterungsgrenzwerte dürften das Papier auf dem sie stehen nicht wert sein.

Der wesentliche Unterschied zu den Jahren, in denen das Vorkommen gewachsen ist: Baustellen an zwei von vier Seiten des Lebensraums und fehlende Pufferzonen zu den Störquellen. Während das Vorkommen ursprünglich eher in der Mitte eines 7ha großen Feldes lebte, war zuletzt beinahe jeder verfügbare Quadratmeter der übergebliebenen 3,8ha besiedelt.

Ausbreitung 2011 vs. 2019 (c) Knoll Consult/Ilse Hoffmann

Ein Weibchen macht noch keine Population

Während der Bestand auf der Projektfläche bereits schrumpft, steht ein Nachweis  selbsterhaltungsfähiger Besiedlung der Ausgleichsflächen jenseits des Marchfeldkanals immer noch aus. Mit Ende Juni wurden dort 18 Zieselbaue festgestellt, genauso viele wie ein Jahr davor. Von den östlich des Marchfeldkanals im Zuge des Monitorings eingefangenen Tieren war nur ein einziges weiblich[3], Beweise für eine erfolgreiche Fortpflanzung der Tiere in diesem Lebensraum waren offenbar keine zu finden. Für einen dauerhaft funktionsfähigen Ersatzlebensraum müsste die Population mindestens 300 Individuen aufweisen[4], da sie nach Fertigstellung des Bauprojekts und Entfernung des Zieselstegs faktisch von der Kernpopulation auf dem Heeresspitalgelände abgeschnitten wäre. 

Nächste Bauschritte 2021?

Bis 2021 sollen nördlich des Heeresspitals keine weiteren Bauschritte erfolgen[5]. Zu befürchten ist, dass im Anschluß die derzeit dahindümpelnde Besiedlung der Ausgleichsflächen als Erfolg verkauft werden soll und weitere Baufelder mit dem Hinweis auf diesen genehmigt werden sollen. Die Strategie zeichnet sich bereits ab: Der vergleichsweise niedrige Bestand bei der ersten Kartierung des Vorkommens im Jahre 2011 soll als Maßstab herangezogen werden, womit selbst eine Halbierung der derzeitigen Population als Erfolg verkauft werden kann:

„Ab 2021 könnte die Absicht umgesetzt werden, einen nächsten Bauabschnitt umzusetzen“, so Knoll. „Aber nur dann, wenn es uns gelingt, und das sieht momentan sehr gut aus, dass der Zieselbestand, den wir ursprünglich vorgefunden haben, nicht schlechter, sondern möglicherweise sogar besser wird.“[1]

Eine Grundvoraussetzung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Zerstörung von Lebensraum geschützter Arten ist, dass das öffentliche Interesse an der Realisierung des Projekts höher sein muss, als das Interesse an der Erhaltung der betroffenen Art. Gedacht war diese Ausnahme für Fälle, wie Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, Landesverteidigung oder Realisierung öffentlicher Infrastruktur mit eingeschränkter Standortauswahl. Angewendet werden solche Ausnahmen viel zu häufig, in Wien eben auch für trivialen Wohnbau, der an jedem beliebigen Alternativstandort realisierbar wäre. Für die bereits errichteten Teile des Projekts wurde in einem Gutachten der MA 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung, Ressort Vassilakou) eifrig ein überwiegendes öffentliches Interesse am Bauprojekt festgestellt – Aufgrund des starken Zuzugs nach Wien und der damals zu geringen Wohnbauleistung. Heute jedoch stellt sich die Situation grundlegend anders da: Der Zuzug nach Wien hat stark nachgelassen. Wurde 2016 das überschreiten der Zwei-Millionen-Grenze für 2022 erwartet [6], sagen dies die aktuellen Prognosen erst für 2027 voraus, statt um 26.000 Menschen wächst die Stadt um weniger als 10.000 jährlich. Der Wohnbaurückstau ist aufgearbeitet, die Anzahl der 2020 erwarteten Fertigstellungen von Wohnungen soll weit über dem Jahresbedarf liegen[7]. Unter diesen veränderten Umständen – vor allem wenn die Population auf den Ausgleichsflächen jenseits des Marchfeldkanals bis dahin keine selbsterhaltungsfähige Größe erreicht haben sollte – kommt eine Genehmigung zur Schädigung einer geschützten Art zugunsten eines Wohnbauprojekts einer völligen Kapitulation vor den Einzelinteressen der Bauwirtschaft gleich. Dabei ist Investitionsschutz vor Artenschutz gesetzlich durch nichts gedeckt. 

“Schutz” in Artenschutz kaum wahrnehmbar.

Auch südlich des Heeresspitals tickt die Uhr für die dortigen Ziesel, denn Artenschutz scheint nicht als Hindernis für eine Umwidmung in Bauland gesehen zu werden.  Für ein Projekt auf den 2017 von einem Bauträger gekauften Flächen werden bereits Voranmeldungen für 591 Wohnungen angenommen[8] , obwohl die Fläche bis auf einen schmalen Streifen von Bauland entlang der Brünnerstrasse landwirtschaftlich gewidmet und amtsbekannter Ziesellebensraum ist. Auch heuer konnte eine angebliche Zieselfreiheit der Fläche klar widerlegt werden – trotz Anbau einer hochwachsenden Gründüngemischung waren zahlreiche Baue zu finden, Warnrufe zu hören und flüchtende Ziesel zu sehen. Man darf gespannt sein, ob die Pflanzen – wie bei Gründüngung üblich – für eine nachfolgende Aussaat im nächsten Jahr eingepflügt werden oder nur ausgesät wurden, um den Ziesellebensraum möglichst rasch zuwachsen zu lassen. Sollte tatsächlich auch südlich des Heeresspitals eine Umwidmung für ein Bauprojekt drohen, werden wir die MA 22 gerne daran erinnern, dass der dort 2011 festgestellte Zieselbestand als Basis für die Beurteilung heranzuziehen ist, wie scheinbar nördlich des Heereresspitals geplant, und nicht eine eventuell durch vorsorgliche Vergrämungsmaßnahmen von Zieseln befreite leere Fläche.


Auch heuer gibt es wieder einen Zieselkalender mit wunderschönen Bildern preisgekrönter Fotografen. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns beim Kampf um die Erhaltung des Ziesellebensraums beim Heeresspital

[1] ORF – Ziesel in Stammersdorf werden gechipt
[2] Kurier – Hysterie um geschützte Tiere schadet dem Artenschutz
[3] Bericht ökologische Aufsicht 15.07.2019
[4] Bericht ökologische Aufsicht 15.10.2014
[5] Kurier – Bauträger vermelden Übersiedlung der Ziesel
[6] Austria Forum – Demografie Wiens
[7] Kurier – Studie sieht Trendwende am Wiener Wohnungsmarkt
[8] Neues Leben – OASE Marchfeldkanal

Read Full Post »

zieselgrab-12x8

Keinen Weihnachtsfrieden gibt es für die Ziesel auch südlich des Heeresspitals. Stattdessen ein erstklassiges Begräbnis für den Artenschutz in der selbsternannten Umweltmusterstadt Wien. Der Skandal: Obwohl die MA 22 von der Umweltanwaltschaft Zieselbaue gemeldet bekommt, akzeptiert diese ein Gutachten des Bauträgers, das die Zieselfreiheit der Fläche bescheinigt.

Seit Montag gräbt sich ein Bagger durch die im Besitz eines Bauträgers stehende landwirtschaftlich gewidmete Fläche südlich des Heeresspitals. Insgesamt wurden bis jetzt, über fast die gesamte Fläche verteilt, mehr als 30 ca. 3m tiefe Gruben für Sondierungsgrabungen ausgehoben. Dagegen ließe sich nichts sagen, wenn diese Grabungen nicht inmitten eines sich derzeit im Winterschlaf befindlichen Zieselvorkommens stattgefunden hätten. Also mitten im Ziesellebensraum , und mitten in der Winterstarre der strengstens geschützten Tiere. Ob und wie viele Tiere dabei getötet wurden, lässt sich nicht sagen – jedoch können die Tiere derzeit auf Beschädigungen oder Zerstörung ihrer Schlafkammer nicht reagieren – ein sicheres Todesurteil für sie. Dabei zählen Ziesel nicht nur nach dem Wiener Naturschutzgesetz zu den streng geschützten Tierarten mit prioritärer Bedeutung, sondern sind auch EU-weit nach der FFH-Richtlinie streng geschützt, ebenso wie ihr Lebensraum.

karte-sondierungsgrabungen

Zieselvorkommen beim Heeresspital – Bestandsdaten: MA 22, Ilse Hoffmann, Knoll Consult, IGL-Marchfeldkanal.

Umweltbehörde schaut zu und findet nichts dabei
Die Wiener Umweltbehörde MA 22  dürfte über die Arbeiten unterrichtet gewesen sein, denn sie verweist auf ein im Auftrag des Bauträgers erstelltes Gutachten, in dem die Fläche schlichtweg für zieselfrei erklärt wird. Diesem schenkt die Behörde mehr glauben, als dem Wissen der eigenen Mitarbeiter sowie Beobachtungen der Umweltanwaltschaft (entsprechender Mailverkehr liegt uns vor). Während diese Information in der MA 22 einer kollektiven Amnesie zum Opfer gefallen zu sein scheint, dürfte man sich bei der Umweltanwaltschaft noch daran erinnern [1].

010

Sondierungsarbeiten, 5.12.2017. Im Hintergrund zahlreiche Erdhaufen

Das von der Behörde akzeptierte Gutachten basiert offenbar auf einer Begehung der Fläche in der zweiten Septemberhälfte(!), bei der keine aktiven Zieselbaue auf der Fläche feststellen werden konnten. Das ist insofern eher wenig verwunderlich, als die ersten Ziesel sich bereits Mitte August in den Winterschlaf zurückziehen, und die letzten (heurige Jungtiere) Anfang Oktober in ihren Bauen verschwinden. Ende September ist also ein günstiger Zeitpunkt, wenn man es nicht so genau nehmen möchte und möglichst keine genutzten Zieselbaue finden will. Um das Übersehen möglicher Baue noch leichter zu gestalten, wurde die auf dem Großteil der Fläche angebaute Hirse kurz davor eingemulcht – der Boden war also flächendeckend mit gehäckseltem Hirsestroh bedeckt. Die Aussagekraft eines unter solchen Bedingungen entstandenen Gutachtens ist also mehr als fraglich, außer man wollte möglichst nichts finden, ein anderer Erklärungsversuch lässt sich unter den gegebenen Umständen selbst mit blühendster Phantasie nicht finden.

 

Grabungen nördlich und südlich des Heeresspitals – selbes Zieselvorkommen, zwei Welten.
Selbst wenn die Behörde – ohne eigene Daten erhoben zu haben – davon ausgeht, dass sich tatsächlich keine Ziesel mehr auf der Fläche befinden, stellt sich die Frage, warum für Erdarbeiten im Süden des Vorkommens plötzlich nicht dieselben Auflagen gelten sollen, wie für Arbeiten im Norden, befindet sich doch unmittelbar daneben unbestritten das Vorkommen am Heeresspitalgelände. Lange Zeit wurde den Bauträgern nördlich des Heeresspitals dies und das abverlangt, so z.B. einen Mindestabstand von 50m zwischen Baustelle und dem nächsten Zieselbau gefordert oder die laufende Bautätigkeit nur unter Einhaltung von Erschütterungsgrenzwerten bei den Arbeiten genehmigt [2] (wie sehr dabei auf die strenge Einhaltung dieser Auflagen Wert gelegt wurde und wird, ist wiederum ein anderes Thema). Bei der Baustelle wurden eigens mehrere Erschütterungsmessstellen installiert, die erlaubten Höchstwerte für die Zeit des Winterschlafs besonders niedrig angesetzt.

Südlich des Heeresspitals ist das alles jedoch scheinbar kein Thema mehr für die Wiener Umweltschutzbehörde, obwohl da wie dort ein Bagger Erde schaufelt und beides das selbe Zieselvorkommen betrifft. Weder wurde dort auch nur annähernd ein 50m Radius beachtet, noch waren Erschütterungsmessstationen zu sehen. Man könnte fast meinen, die Auflagen zum Schutz der Ziesel nördlich des Heeresspitals seien nur erlassen worden, um die Kritiker des Bauprojekts zufrieden zu stellen – die im südlichen Teil des Vorkommens fehlen, genauso wie etwaige Anrainer. Mit ehrlichen Schutzbemühungen zum Wohl der extrem vom Aussterben bedrohten Tiere hat das Ganze nichts zu tun. Im Lichte der jetzt durchgeführten Erdarbeiten lässt sich sogar eher das Gegenteil vermuten.

Aktuelle eigene Kartierungen zu dem Vorkommen besitzt die Behörde nicht. 2015 wurde in allen Wiener Zieselvorkommen nördlich der Donau ein Monitoring durchgeführt um das Wissen um Bestandszahlen und Verbreitungsgebiete aufzufrischen [3]. Diese Zählungen sollen alle sechs Jahre wiederholt werden. In allen Vorkommen? Leider nein, denn die Umgebung des Heeresspitals wurde als einzige von der behördlichen Zählung ausgenommen, da hier ein laufendes Monitoring im Auftrag der Bauträger beim bestehenden Bauprojekt stattfindet. Wenig überraschend beschränkt sich das Monitoring der Bauträger im Wesentlichen auf die (eigene) Projektfläche nördlich des Heeresspitals. Das Gelände des Heeresspitals sowie die jetzt betroffenen Flächen südlich davon, wurden zuletzt 2011 untersucht [4]. Da die MA 22 nun über keine selbst erhobenen Daten über den Zieselbestand auf den besagten Flächen verfügt, können vorgelegte Gutachten auch nicht einfach gegengeprüft werden. Den Bauträger wird das wahrscheinlich nicht sonderlich stören.

Im Zweifelsfall für den Bauträger
Um der MA 22 bei ihrer (über)anstrengenden Tätigkeit in Sachen Artenschutz behilflich zu sein, hat die Bürgerinitiative Igl Marchfeldkanal bereits im Jahr 2013 beschlossen, die Dokumentation der Ziesel-Bauverteilung südlich des Heeresspitals selbst selbst in die Hand zu nehmen. Seither führt die IGL-Marchfeldkanal jährlich im April oder Mai eine Begehung der Fläche sowie eine Erfassung der GPS-Koordinaten aufgefundener Baueingänge durch. Dies ist der optimale Zeitpunkt für eine Kartierung, da alle Tiere bereits wach sind und die Vegetation noch nicht übermäßig ausgeprägt ist. Auch zählt man Jungtiere noch nicht mit, von denen nur ein Bruchteil das nächste Jahr erleben wird. Zu diesem optimalen Zeitpunkt hätte freilich auch der Bauträger kartieren lassen können.

Die von uns erfassten Daten haben wir bereits vor Monaten der Behörde zur Verfügung gestellt [5], welcher folglich die Diskrepanz zwischen dem kontinuierlichen Besiedlungsnachweis unsererseits und dem “Zieselfrei”-Gutachten des Bauträgers aufgefallen sein müsste. Unsere Begehungen erfolgten zum Teil in fachlich kompetenter Begleitung, an der Glaubwürdigkeit unserer Befunde sollte es also nicht gelegen haben.

Nach der offiziellen Kartierung 2011 wurde die Fläche noch bis 2013 landwirtschaftlich genutzt, seither jährlich im Sommer gemäht, womit sie weiterhin als Lebensraum geeignet blieb. Die 2011 kartierten ca. 35 Baue wuchsen im Laufe der Jahre auf ca 100 im Frühjahr 2016 an. Im selben Jahr will der Bauträger (nach einer extrem späten Mahd Ende September) keine Ziesel mehr auf der Fläche festgestellt haben [6].

Anfang  Mai 2017 konnten wir zwar deutlich weniger Baue als im Vorjahr feststellen, die Fläche war aber eindeutig weiterhin besiedelt. Ende Juni wurde die Fläche gepflügt und Hirse ausgesät.

Mitte September wurde das Getreide eingemulcht (womit sich die Frage nach dem Zweck solcher “landwirtschaftlicher” Tätigkeit stellt). Trotz mit Stroh bedecktem Boden konnten wir mehrere Baueingänge sowohl auf der Ackerfläche als auch in den umgebenden Grasstreifen feststellen. Ziemlich genau zu dem Zeitpunkt, als zum zweiten Mal die offizielle “Zieselfreiheit” festgestellt worden sein dürfte. Wo ein Wille ist, ist bekanntlich auch ein Weg, auch beim Zieselschutz, ob sich das bis zur MA 22 durchgesprochen hat, wissen wir nicht, denn in der oben beschriebenen Vorgehensweise der Behörde ist der Wille das Vorkommen beim Heeresspital wirksam zu schützen, nicht zu erkennen.

Was sich südlich des Heeresspitals vor aller Augen abspielt ist ein Begräbnis des Artenschutzes und der “Umweltmusterstadt Wien” erster Klasse. Wollen wir wirklich untätig erste Reihe fussfrei zuschauen?

 

zieselgrab-artw-12x8

 

Bitte unterstützen Sie uns mit einer Kalenderspende, damit wir weiterhin für den Zieselschutz aktiv bleiben können!

 


* * *


Wissen über die Ziesel südlich des Heeresspitals:

  • Juli 2011: Artenkartierung im Auftrag der MA 22
    sued-2011
  • August 2013: Letzte Ernte, Kurz darauf Probegrabungen.

    DSCN0266

    Feld nach der Ernte 2013, Spur von Baggerung, rechts unten Zieselbau

  • April 2014 – Begehung durch IGL-Marchfeldkanal, südliches Eck wurde ausgelassen. Mahd mitte August.

    sued-2014

    56 Bau-Ein- und Ausgänge

  • April 2015 – Begehung durch IGL-Marchfeldkanal, südliches Eck wurde ausgelassen. Mahd Juni/Juli

    sued-2015

    84 Bau-Ein-und Ausgänge

  • April 2016 – Begehung durch IGL-Marchfeldkanal. Mahd Ende September

    sued-2016

    133 Bau-Ein-und Ausgänge

  • Vermutlich nach Mahd Ende September – erstmalige „Feststellung“ der Zieselfreiheit der Fläche im Auftrag des Bauträgers
  • Anfang Mai 2017 – Begehung durch IGL-Marchfeldkanal

    sued-2017

    79 Bau-Ein-und Ausgänge

  • Mai 2017: Mahd
  • 2 Junihälfte 2017: Pflügen und Aussaat von Hirse – auf der Fläche sind weiterhin Zieselbaue zu finden.

  • Mitte September 2017: Hirse wird eingemulcht und liegengelassen.  Begehung durch IGL-Marchfeldkanal

    sued-2017-september

    36 Bau-Ein-und Ausgänge

  • September 2017: Umweltanwaltschaft meldet Baue im südlichen Teil sowie an Nordgrenze.
  • September 2017: Abermals wird  „Zieselfreiheit“ der Fläche im Auftrag des Bauträgers festgestellt.

    2017-12-06 14_19_55-standbild

    durchgehend mit zerkleinertem Stroh bedeckter Boden

  • Dezember 2017: Probegrabungen
    20171205_092843

[1] Rückmeldung Wiener Umweltanwältin zu den Grabungen
[2] Wohnbauprojekt nördlich Heeresspital – Maßnhme Erschütterungen
[3] Aktualisierung von Zieseldaten in Wien (Oktober 2013 bis Oktober 2015)
[4] Artenkartierung Europäisches Ziesel und Feldhamster in Wien 21 – Heeresspital und Umgebung östlich Brünner Straße
[5] Mail an MA 22 vom 22.6.2017 zu Flächen südlich des Heeresspitals
[6] Schon wieder Alarm um die Ziesel

Read Full Post »

Eines wurde seit dem Bekanntwerden der Zieselpopulation auf dem Bauland nördlich des Heeresspitals 2011 immer unverändert verlautbart: Gebaut darf auf einem Baufeld erst werden, wenn es alle Ziesel verlassen haben [1][2][3][4][5]. Wirklich?

Ein scheinbar immenser Aufwand wurde seitens Behörde und Bauträgern betrieben, um die auf den westlichen Baufeldern von Familienwohnbau und Kabelwerk lebenden, in ihrem Lebensraum streng geschützten Ziesel zu vertreiben. Jahrelanger Verbuschung folgte der Bodenabtrag und die Abdeckung mit Bauvlies. Zusätzlich sollte anscheinend ein “zieseldichter” Bauzaun verhindern, dass Tiere auf die geräumte Fläche zurückwandern. Man hat die Rechnung aber ohne die Ziesel gemacht.

Weitab von den “offiziell” besiedelten Flächen, tief Im Baufeld der Familienwohnbau wurde nun ein Ziesel gefilmt. Nachdem bereits in der jüngeren Vergangenheit an der betreffenden Stelle Ziesel gehört und gesehen wurden, ist davon auszugehen, dass es sich hierbei nicht um einen unternehmungslustigen Ausflügler handelt, sondern, dass es in unmittelbarer Umgebung (also auf der Baustelle) seinen Bau hat. Nachdem auf dieser Fläche vor der Räumung nur noch ein Ziesel gelebt haben soll [6], liegt die Erfolgsquote der Räumung somit bei 0%.

Auflagen aus Gummi

Zur PR-Show namens “Wohnbau und Artenschutz sind vereinbar” gehörten neben der Beteuerung, nur auf zieselfreien Flächen bauen zu wollen, auch “Maßnahmen” die sicherstellen sollten, dass die auf den umgebenden Flächen lebenden Ziesel nicht durch die Bautätigkeit zu Schaden kommen. So wurde anfänglich jahrelang öffentlich betont, dass zwischen Bautätigkeit und dem nächstgelegenen Zieselbau ein Sicherheitsabstand von 50 m einzuhalten sei [7][8][11]. Um diese erfreulich klingende Forderung wurde es allerdings plötzlich sehr still, als man merkte, dass dies 2017 den Baustart auf den ersten Baufeldern unmöglich machen würde. Als situationselastische Alternative wurden daraufhin “Erschütterungsschwellwerte”, die beim Baustellenbetrieb einzuhalten seien, aus dem Hut gezaubert [9]. Bei einer Nicht-Überschreitung dieser würden sich die Ziesel auch nicht gestört fühlen, wurde aus Vergleichsmessungen nahe einer Bahnstrecke bei Mannswörth freihändig geschlossen. Es folgte auch eine Absichtserklärung der Bauträger:

Im Falle von bis zu zwei Überschreitungen pro Tag dürfen die Bauarbeiten bei größter Sorgfalt zur Vermeidung weiterer Überschreitungen 24 Stunden lang fortgeführt werden. Innerhalb dieses Zeitraumes hat jedoch eine Abklärung mit der Erschütterungstechnischen Bauaufsicht zu erfolgen und ist eine Freigabe der weiteren Bauarbeiten durch dieselbe erforderlich.
Ab 3 Überschreitungen pro Tag sind unmittelbar Maßnahmen zu setzen, welche weitere Überschreitungen verhindern. Für die Fortführung der Bauarbeiten ist die Zustimmung der erschütterungstechnischen Bauaufsicht erforderlich [9].

Nun liegen uns Messprotokolle [10] der drei Messstationen [11] im Baustellenbereich vor. An einem der Messpunkte wurde an mehreren Tagen bis zu siebenmal(!) der erlaubte Höchstwert (Maximalwert 28 mm/ s²) überschritten – ohne erkennbare Folgen für den Baubetrieb.

Die Reaktion der zuständigen Wiener Umweltbehörde darauf? Im begleitenden Schreiben zu den Messprotokollen meint sie lapidar

Die Wahrnehmung sowohl der ökologischen Auf-sicht als auch unserer Amtssachverständigen ist, dass Ziesel durch die Bautätigkeiten nicht beeinträchtigt wurden.[12]

Dumm, dass die Schwellenwerte keine bindenden Auflagen darstellen, da zur Genehmigung der Bautätigkeit ja kein ordentliches naturschutzrechtliches Verfahren durchgeführt wurde. Dieses war/ist laut Behörde auch nicht notwendig, da die Bauträger glaubhaft versichert haben, freiwillig die Erschütterungsgrenzwerte einzuhalten, um somit die Ziesel (die man eigentlich loswerden möchte) in der Umgebung keinesfalls zu beeinträchtigen…

Nachdem nun nach Aussage der Umweltbehörde auch bei Grenzwertüberschreitung keine Beeinträchtigungen der Ziesel wahrzunehmen sind – wobei hier von einer Wahrnehmung und nicht von einem Beweis die Rede ist – dürften bei der Genehmigung der Bautätigkeit auf der frisch geräumten Fläche der Sozialbau sowie des ÖVW die letzten Hemmschwellen fallen (Baueingänge finden sich dort direkt am Bauzaun). Man scheint inzwischen der Meinung zu sein, dass Bautätigkeit Zieseln prinzipiell egal ist, solange keine Baggerschaufel mitten durch die Nestkammer des Zieselbaus fährt.

Angesichts der offiziell verkündeten Harmlosigkeit von Baustellenbetrieb und dichter Wohnbebauung in direkter Nachbarschaft stellt sich allerdings die Frage, warum es anderenorts keine Zieselvorkommen in vergleichbarer Umgebung gibt. Schließlich müsste es unter diesen Voraussetzungen in etlichen Favoritner und Floridsdorfer Wohnanlagen von Zieseln nur so wimmeln.

Eines kann man jedoch als gesichert annehmen: Rechtzeitig vor dem Verschwinden des letzten Ziesels werden uns die Vertreterinnen und Vertreter der Wiener Stadtpolitik wie üblich aus diversen Medien großformatig lächelnd verkünden, wie großartig Wien doch Wohnbau und Artenschutz vereinbar macht.

[1] Kronen Zeitung 26.5.2012 – Es werden hier keine Maschinen auffahren solange es Ziesel gibt
[2] Wien Heute – 2013
[3] Wien Heute – 5.11.2013
[4] Wien Heute – 21.6.2015
[5] Heute – 4.4.2016
[6] Wiener Bezirkszeitung – 12.4.2016
[7] DerStandard – 9.10.2014
[8] BZ – 11.2.2016
[9] Maßnahme Erschütterungen, Unterlagen Messungen
[10] Erschütterungsmessprotokolle 04.2017-07.2017
[11] Übersichtplan Erschütterungsmonitoring
[12] Begleitschreiben zu Erschütterungsmessprotokollen

Read Full Post »

Ziesellebensraum südlich des Heeresspitals während der Jungenaufzucht zerstört – Säugende Muttertiere ohne Nahrung  – Bauträger kaufte landwirtschaftlich gewidmete Flächen – nach Vertreibung problemlose Umwidmung in Bauland erhofft?

Eine in besonders korrupten Ländern beliebte Methode zur “Landverwertung” ist das Abfackeln von Wald an baulich attraktiven Standorten[1]. Ist der geschützte Wald erst mal abgebrannt, steht einer Umwidmung zu Bauland oft nichts mehr im Wege. Die kreative österreichische Variante der Schaffung vollendeter Tatsachen ist die offenbar immer populärer werdende Taktik des „Zieselpflügens“.

Durch das Entziehen der Lebensgrundlage mittels Zerstörung der Vegetation, sollen die lästigen Ziesel früher oder später von der Bildfläche verschwinden. Nördlich des Heeresspitals tauchte Ende Juni 2011, kurz nach der ersten Meldung des dortigen Zieselvorkommens an die Behörden, ein Traktor auf, um zu einem landwirtschaftlich absolut unsinnigen und für die Jungziesel denkbar ungünstigen Zeitpunkt die Fläche umzupflügen. Zum Glück für die dort lebenden und unter strengstem Naturschutz stehenden Ziesel waren sofort Anrainer sowie Aktivisten des von ihnen benachrichtigten Wiener Tierschutzvereins und von Vier Pfoten zur Stelle. Der Traktor konnte gestoppt werden, nur ein Bruchteil des wertvollen Ziesel-Lebensraums wurde damals zerstört.

Die Ziesel südlich des Heeresspitals hatten nun leider nicht so viel Glück, wie ihre Verwandten nördlich davon. Südlich des Heeresspitals gibt es keine Nachbarn, die auf verdächtige Aktivitäten aufmerksam werden könnten. Nur die, wie üblich scheinbar in einer Art Wach-Koma befindliche Wiener Umweltbehörde, deren bisheriges Verhalten bei Bauträgern keinerlei Repekt gegenüber Naturschutzgesetzen hervorzurufen vermag und einen gewaltigen Kontrollverlust in Sachen Umweltschutz erahnen lässt, sowie auf der anderen Seite einen Bauträger als Grundeigentümer – „Neues Leben“. Unvermeidlich drängt sich da die Frage auf, warum ein Bauträger eine landwirtschaftliche Fläche erwirbt – wohl kaum, um dort Getreide anzubauen. Für einen Bauträger wird ein solches Geschäft nur dann attraktiv, wenn im Hintergrund einigermäßen verlässlich eine lukrative baldige Umwidmung in Bauland winkt, bekanntes Zieselvorkommen hin oder her. Sobald auf einer solchen Fläche der Traktor mit dem Pflug unterwegs ist, handelt es sich wohl kaum um landwirtschaftliche Maßnahmen, sondern um die brutale Durchsetzung von Profit-Interessen. Nun hat der Traktor auch südlich des Heeresspitals sein Werk getan. Die Vegetation und somit die Nahrungsquelle der dort lebenden Ziesel wurde vor einigen Tagen durch Eggen oder Grubbern des Bodens einfach zerstört, und das zu einem katastrophalen Zeitpunkt: Die Jungtiere sind noch nicht selbständig und auf Muttermilch angewiesen. Wenig Futter bedeutet wenig Milch. Geschwächte Jungtiere werden bis zum Winterschlaf kaum aufholen können und diesen, sofern sie ihn überhaupt erleben, kaum überleben. Aus diesem Grund wird sogar in sämtlichen naturschutzrechtlichen Ausnahmebescheiden, die die Zerstörung von Ziesellebensraum genehmigen, jeglicher Eingriff zwischen Anfang Mai (Geburt der Jungtiere) und Ende Juni (Selbständigkeit) verboten [2]. Dazu kommt noch, dass abwandernde Ziesel die Population im Heeresspital zusätzlich unter Druck setzen, die von Norden her ohnehin mit dem altbekannten Bauprojekt und dem damit einhergehenden Lebensraumverlust zu kämpfen hat.

 

Population seit 2011 bekannt

Dabei ist die Zieselpopulation südlich des Heeresspitals zumindest seit 2011 amtsbekannt und gut dokumentiert. Die Wiener Umweltabteilung MA 22 hielt das Heeresspitalvorkommen für derart gut erforscht (es gibt lediglich für den Teil nördlich des Heeresspitals ein laufendes Monitoring), dass sie auf eine Kartierung im Zuge der Neukartierung aller Wiener Zieselvorkommen 2013-2015 beim Heeresspital als einzigem Vorkommen(!) verzichtete.

2011 stellte Dr. Ilse Hoffmann im Auftrag der MA 22 [3] in dem frisch abgeernteten Feld 34 Baue fest (siehe „Abbildung 2“). 2013 wurde die Bewirtschaftung eingestellt, die Fläche aber weiterhin einmal jährlich gemäht, womit der Lebensraum für die Ziesel geeignet blieb. Seit 2014 erfasst die IGL-Marchfeldkanal jeweils im Frühjahr die vorhandenen Zieselbaue und ihre GPS Koordinaten:
Im April 2014 wurden 56 Bau-Ein- und Ausgänge gezählt, alle auf der nun verwüsteten Fläche.

April 2015: 84 Baue.

April 2016: 133 Baue.

Mai 2017: 79 Baue.

 

Umgehung von Gesetzen – mit Billigung der Politik?

Ist also kaufen, rücksichtslos vertreiben und umwidmen lassen, inzwischen ein in Wien funktionierendes Rezept zur “Baulandverwertung” geworden? Und das unter den Augen der Stadtregierung bzw. der mitregierenden Grünen, deren Ressort für Widmungen zuständig ist? Ziesel sind europaweit strengstens geschützt, das Töten und Fangen sowie die Zerstörung ihrer Ruhe- und Fortpflanzungstätten sind streng verboten. Mutwilliges Herbeiführen eines Futtermangels um das Nest zerstört eindeutig seine Eignung als Fortpflanzungsstätte. Ein Tolerieren solcher – einen recht eindeutigen Zweck verfolgenden – unverschämten Praktiken führt jeglichen Artenschutz ad absurdum. Sieht die Politik im „Umweltmusterland“ Österreich tatenlos zu, wenn mit wohlplatzierten “landwirtschaftlichen Maßnahmen” Artenschutzgesetze ausgehebelt werden? Wie weit ist es mit der „Gemeinnützigkeit“ eines Bauträgers her, wenn er im Zuge seiner Tätigkeit unnötig wertvolles Gemeingut zerstört? Angesichts solcher Winkelzüge ist es auch gar nicht verwunderlich, dass das 2010 von der EU im Rahmen der “EU 2020 BIODIVERSITY STRATEGY“ gesetzte Ziel, innerhalb von 10 Jahren den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen, auf dem allerbesten Weg zum Scheitern ist [4].

Das „Zieselproblem“ beim Heeresspital ist der Baubranche seit 6 Jahren bekannt. Trotzdem fühlt man sich nicht bemüßigt, mit den Tieren rechtlich korrekt umzugehen. Wir verlangen eine lückenlose Aufklärung und Konsequenzen für die Verantwortlichen, sowie ein klares Bekenntnis der Stadtpolitik zum Artenschutz und damit den sofortigen Stopp solcher dreister Vorgehensweisen, deren Beispiel inzwischen immer mehr Schule macht. Das Schaffen vollendeter Tatsachen darf sich nicht mehr lohnen – der beschädigte Ziesellebensraum sowie die bisherigen Populationsdichten müssen wiederhergestellt und erhalten werden!

zieselfuehrung2017

Machen Sie sich selbst ein Bild bei der Zieselführung am 25.6.2017, 14:00!

[1] WWF Waldbrandstudie
[2] Umweltinformationen aus dem Bescheid vom 16.11.2015 zur Zahl: 141149/2015 und den zugrunde liegenden Gutachten
[3] Artenkartierung Europäisches Ziesel und Feldhamster in Wien 21 – Heeresspital und Umgebung östlich Brünner Straße
[4] Mid-Term Assessment of Progress on the EU Biodiversity Strategy

Read Full Post »

Für die streng geschützten Ziesel nördlich des Heeresspitals wird es nun im wahrsten Sinne des Wortes eng. Während der Bestand seit Jahren gleich bleibt, wird seit April ca. ein Drittel der Projektfläche mit Erlaubnis der Wiener Umweltbehörde MA 22 für Ziesel unbewohnbar gemacht. Hatten die 260 Tiere im Jahr 2014 dort noch ca 6 ha Lebensraum zur Verfügung, sind es nun nur mehr 4 ha. Auch wenn durch unterlassene Pflege erreicht wurde, dass die nun bearbeiteten Flächen angeblich von Zieseln verlassen wurden, hat man das Ziesel-“Problem” lediglich innerhalb der Projektfläche verlagert, die geflüchteten Tiere stauen sich jetzt nämlich auf den übrigen zur Verbauung vorgesehenen Arealen, während man auf den Ausgleichsflächen weitgehend vergeblich nach Spuren von Zieseln sucht. Auf dem durch die “Zieselbrücke” angebundenen größeren Teil der Ausgleichsflächen war trotz intensiver Nachschau durch die IGL-Marchfeldkanal kein einziger Bau zu finden, lediglich eine direkt an das Heeresspital grenzende Teilfläche wird nach und nach von dort aus besiedelt.

abtragung-ohne_aufsicht

Abtragungsarbeiten – von der vorgeschriebenen Aufsicht keine Spur.

Trotz geschrumpftem Lebensraum könnte die bedrängte Population heuer wieder einen Rekordstand erreichen: Wurden im April 2015 104 benutzte Baue gezählt[1], so waren es heuer ganze 147[2] (Der Bestand ist nach dem Winterschlaf am niedrigsten und wächst durch die Jungtiere bis zu einem Maximum im Sommer).

Den Jungtieren, die sich um diese Jahreszeit selbstständig machen und auf den Winter vorbereiten müssen, um diesen zu überleben (u. a. eigene Baue anlegen und sich nebenbei Fett für ein halbes Jahr Winterschlaf anfressen), weht ein rauher Wind entgegen. Nicht nur, dass wie von der Behörde genehmigt, auf dem westlichsten Teil die oberste Erdschicht abgetragen und Bauviles ausgelegt wird, geht das Abdrängen der Tiere im Sinne einer Salamitaktik durch partielles Nicht-Mähen auf angrenzenden Teilen der Fläche unbeirrt weiter. Womit der für Ziesel geeignete enge Lebensraum noch weiter verkleinert wird. Auch auf der noch gemähten Fläche wird das Mahdgut nur zum Teil entfernt, d. h. die Pflege in diesen Bereichen ist bei weitem nicht optimal.

abtragung-salamitaktik

Weitere Teilflächen werden nicht gemäht

Die von der IGL-Marchfeldkanal befürchtete Anwendung einer Salamitaktik (stückweises verbuschen lassen mit anschließendem Bodenabtrag wenn die Fläche von Zieseln großteils verlassen wurde) scheint sich also, wenig überraschend, brutal zu bewahrheiten.

Ungewisse Zukunft

Die Zukunft der Zieselpopulation beim Heeresspital hängt davon ab, ob die Wiener Umweltbehörde ihrem Umweltschutz-Auftrag entsprechend auf die “kreative” Vorgehensweise der Bauträger reagieren kann – und vor allem will. Die bisher seltsam genug klingende Argumentation, die Behörde könne nur beurteilen was eingereicht wird (in diesem Fall nur eine Baufeldfreimachung), sollte die Behörde nicht davon abhalten, sich den Kopf einmal drüber zu zerbrechen, ob einer Baufeldfreimachung nicht doch noch flugs ein Bauvorhaben folgen könnte, welches Auswirkungen über die Baufeldgrenze hinaus besitzt die hier unbedingt zu berücksichtigen wären. Bei einem Autobahnbau wäre es undenkbar, die Planierung des Geländes unabhängig von der Genehmigung des eigentliches Straßenbaus zu verhandeln. Im Wiener Wohnbau ist es offenbar kein Problem.

Ein großer Schelm, der denkt, die Projektwerber hätten einfach aus Jux und Tollerei einen Bodenabtrag eingereicht und durchgeführt, ohne davon ausgehen zu können, dass ein in Folge eingereichtes Bauvorhaben ebenfalls genehmigt wird.

karte-neu-mit-abtragung

Abgetragene Flächen in schwarz

Dementsprechend spannend wird es, das Verhalten der Behörde in Bezug auf die ab September angekündigte Bautätigkeit zu beobachten, schließlich begeben sich Ende August die ersten Ziesel in die Winterruhe. Die beiden abgetragenen Projektflächen Kabelwerk/Familienwohnbau (a) sowie ÖVW (Österreichisches Volkswohnungswerk) (b) grenzen direkt an von Zieseln besiedelte Gebiete, im Fall des ÖVW sind es keine zwei Meter von der Baufeldgrenze zum nächsten Zieselbau. Insbesondere Aushub mit schweren Maschinen und Sicherung der Baugrube (Eintreiben von Spundwänden, Betonbohrungen) sind nicht ohne massive Erschütterungen durchführbar, womit Ziesel immer wieder aus der Winterstarre gerissen werden dürften und massiv Energie verbrauchen, die ihnen in der Endphase des Schlafes fehlen und zu hoher Wintersterblichkeit führen wird. Frühere Aussagen seitens der Umweltanwaltschaft, wonach Auswirkungen auf Tiere ausserhalb der Grundstücksgrenze bei einem Verfahren nicht berücksichtigt werden können, sowie Aussagen des Kabelwerkgeschäftsführers, man erwarte ein Zurückweichen der Tiere vor Störungen [3], lassen nichts Gutes erwarten.

Auch die Auswirkungen des Betriebs der Anlage müssten korrekterweise durch die MA 22 für eine Entscheidung berücksichtigt werden, welche Auswirkungen also ca 300 neue Nachbarn mit ihren (laut Statistik [4]) 30 Hunden und 70 Katzen auf den nun mehr direkt an der Hausmauer beginnenden Ziesellebensraum haben. Die früher große Zieselpopulation in Percholtsdorf zum Beispiel konnte nur mittels teilweiser Einzäunung vor dem völligen Zusammenbruch aufgrund von “Freizeitdruck” gerettet werden [5].

Zauneidechsen: Nun auch amtlich

Als von der IGL-Marchfeldkanal im April auf die vom Abtrag der Grasnarbe betroffenen Zauneidechsen hingewiesen wurde, war die Reaktion einiger Medien – bei einigen nicht unerwartet – eine zynisch-verharmlosende Belächlung bis hin zur Verunglimpfung. [6]. Nun jedoch bestätigt die Behörde: Insgesamt wurden von der Fläche bisher 42 Zauneidechsen vertrieben [7]. Nachdem laut Fachliteratur immer nur ein geringer Teil einer Population zur gleichen Zeit an der Oberfläche beobachtbar ist, was Bestandsschätzungen schwierig macht [8], ist davon auszugehen, dass auf der Fläche wesentlich mehr Tiere leb(t)en. Auch wurde nochmals betont, dass für Zauneidechsen keine Ausnahmegenehmigung erlassen wurde. Das alles vor dem Hintergrund der Schutzwürdigkeit der Zauneidechse, welche gemäß der Wiener Naturschutzverordnung in die gleiche Schutzkategorie wie das Ziesel fällt und demnach Lebensraumschutz im gesamten Stadtgebiet genießt. Am Beispiel der Zauneidechse kann man sich ausmalen, wie es auch den Zieseln in Wien ergehen würde, hätte die EU hier nicht ein scharfes Auge drauf…

zauneidechsenausgleichsflaeche

Ausgleichsfläche für Zauneidechsen

Spätestens bei der Abtragung der Projektfläche entlang der Johann-Weber Strasse wurde die Fehleinschätzung der Behörde, die Fläche sei kein Zauneidechsenlebensraum, offensichtlich: Die Arbeiten wurden nach wenigen Tagen (Anfang April) abgebrochen und erst Ende Mai fortgesetzt – nachdem ein neuer Bescheid erlassen wurde [9]. Als Ersatzlebensraum wurden ehemals als Zieselausgleichsflächen vorgesehene Flächen und Teile der Marchfeldkanalböschung ausgewählt und entsprechend umgestaltet. Die Kontrolle, ob die Tiere den neuen Lebensraum tatsächlich annehmen und die Ausgleichsmaßnahmen wirksam sind, erfolgt natürlich erst wenn der ursprüngliche Lebensraum längst unumkehrbar zerstört wurde. Sollten die neuen Flächen von den Eidechsen nicht angenommen werden – haben sie Pech gehabt.

Petition: im Ausschuss versandet

Bei einer abschließenden Behandlung der Zieselpetition im Wiener Petitionsausschuss[10] wurden sämtliche Forderungen der Petition abgelehnt, nämlich die Absiedlung des Bauprojekts auf geeignete Ersatzflächen sowie die Einrichtung eines für Ziesel geeigneten Schutzgebiets rund um das Heeresspital. Dies ist schwer nachvollziehbar, sind die Rahmenbedingungen seit Bekanntwerden des Zieselvorkommens doch vollkommen andere als zum Zeitpunkt der Widmung, als die Zieselpopulation nördlich des Heeresspitals  – zumindest offiziell – nicht bekannt war.

Mit dem heutigen Wissensstand würde niemand ernsthaft eine Baulandwidmung für das Gelände befürworten können, da das erklärte Ziel der Politik, hier “leistbaren” Wohnraum zu schaffen angesichts der bisher kolportierten 2 Mio Euro [3] durch naturschutzrechtliche Auflagen verursachter Zusatzkosten ad absurdum geführt wird. Politisch Verantwortliche (Michael Ludwig, Maria Vassilakou) müssten eigentlich an einer raschen Realisierung neuen Wohnraums an geeigneteren Orten Interesse haben, anstatt über den Artenschutz drüberzufahren und ein mit der PR-Masche „Artenschutz und Wohnbau sind  vereinbar“ versehenes Exempel zu statuieren, koste es was es wolle.

Als minimales Zugeständnis wurde die MA 22 vom Petitionsausschuss aufgefordert, dem Umweltdachverband Einblick in die Bescheide zu gewähren. Dies ist eine etwas befremdliche Aufforderung, sind doch gesamte Verwaltungsakte zu naturschutzrechtlichen Angelegenheiten nach gängiger Rechtsmeinung Umweltinformation [11, 12] – und als solche laut Umweltinformationsgesetz jedem auf Anfrage auszuhändigen, ohne dass ein politisches Gremium aktiv werden müsste. Trotzdem wurde dieser Aufforderung seitens der Behörde nicht entsprochen – der Vertreter des Umweltdachverbandes musste unverrichteter Dinge abziehen.

Transparenz – Was ist das?

Nicht gerade mit Ruhm bekleckert sich die MA 22 außerdem bei der Handhabung des Umweltinformationsgesetzes – und der daraus resultierenden Auskunftspflicht an Bürger.

Während vor  2014 sämtliche Anfragen korrekt und vollständig beantwortet wurden, änderte sich das von einem Tag auf den anderen. Ob womöglich eine Intervention im Spiel war, darf sich jeder selbst beantworten. Anstatt vollständigen Dokumenten wurden nur noch Textschnipsel geliefert, frei nach der Interpretation der einzelnen Beamten, was unter “Umweltinformation” fallen könnte und was nicht. Zeitweise fielen der behördlichen Zensurwut und Willkür sogar Bescheidnummer und Ausstellungsdatum zum Opfer. Auch wurde auf Anfragen prinzipiell zum gesetzlich letztmöglichen Zeitpunkt geantwortet, die Frist fast auf die Minute genau ausschöpfend. Seltsamerweise steht im Wiener Umweltinforamtionsgesetz, § 5 Absatz 6 geschrieben:

Dem Begehren ist ohne unnötigen Aufschub unter Berücksichtigung etwaiger vom/von der Informationssuchenden angegebener Termine, spätestens aber innerhalb eines Monats zu entsprechen.”

Da steht – selbst für juristische Laien – nichts von “genau nach der Frist von einem Monat”. Das ist insofern auch interessant, als die Zensur bzw. das behördliche Aufbereiten der zur Verfügung gestellten Informationen selbstverständlich auch Zeit in Anspruch nimmt. Nur haben wir nicht um diese Zwangsbeglückung gebeten, währenddessen auf der anderen Seite Vertreter der MA 22 nicht müde werden, bei verschiedenen Anlässen zu betonen, welch Arbeitsaufwand wir der Wiener Umweltbehörde durch Anfragen verursachen.
Inzwischen hat ein klärendes Gespräch hoffentlich eine leichte Entspannung bezüglich der Fristen bewirkt. Man wird sehen. Inhaltlich jedoch steht die Behörde immer noch auf dem eigentümlichen Standpunkt, alleine bestimmen zu können, welche Teile eines Verwaltungsakts in einem naturschutzrechtlichen Verfahren Umweltinformation sind. Aufforderungen die Nicht-Übermittlung großer Teile des Akts mittels eines Feststellungsbescheids zu begründen, wie dies vom Gesetz her vorgesehen ist, werden von der MA 22 mit der Feststellung “wir haben doch schon die gesamte Umweltinformation übermittelt” abgelehnt.

Eines ist sicher: Auch die EU-Kommission beobachtet das Treiben in Wien aufmerksam.

 

Referenzen

[1] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht Q1 2015

[2] Zwischenbericht der ökologischen Aufsicht Q1 2016

[3] Kurier 05.04.2016 – Ziesel bekommen nächstes Jahr hunderte neue Nachbarn

[4] Statistik über Hunde und Katzenhaltung in Österreich

[5] Ziesel auf der Perchtoldsdorfer Heide

[6] ORF: Ziesel gegen Zauneidechse ausgetauscht

[7] Anfrage zu Zauneidechsen auf der Projektfläche nach dem Umweltinformationsgesetz

[8] Zauneidechsen im Vorhabensgebiet

[9] Bescheid bezüglich Zauneidechsen auf ÖVW Projektfläche

[10] Petition: Schutz der Ziesel-Population beim Wiener Heeresspital in ihrem angestammten Lebensraum

[11] aubescheide sind Umweltinformationen!

[12] Spruch OÖ Verwaltungsgericht

Read Full Post »

Nachdem sich die übliche Berichterstattung über die Ziesel meist um tagesaktuelle Ereignisse dreht, wollten wir die aktuell herrschende Aufmerksamkeit für das Problem beim Heeresspital dazu nutzen, den Fokus auf relevante, vor allem rechtliche Aspekte zu lenken, die sonst meist untergehen.

Aus diesem Grund luden wir am 12 April zu einer Pressekonferenz mit namhaften Experten aus relevanten Fachbereichen.

DI Wolfgang Suske,
international tätiger Experte für europäisches Naturschutzrecht,

erläuterte zunächst den Hintergedanken des europäischen Naturschutzes und der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie. Bei der Auseinandersetzung um die Zieselpopulation beim Heeresspital entsteht oft der Eindruck, Tiere würden gegen Menschen ausgespielt. Die EU-Naturschutzrichtlinien wurden aber geschaffen, da man Bedenken hatte, dass der Artenrückgang auf den Menschen selbst negativ zurückfällt, und nicht aus Selbstzweck.

Es folgte Kritik an der Handhabung des Bauprojekts durch die Behörde. Diese habe lediglich eine “Baufeldfreimachung” auf der Projektfläche als Projekt geprüft, ein Bauvorhaben für 950 Wohnungen wurde nie artenschutzrechtlich geprüft. Ist das Baufeld erst mal frei, braucht man keine artenschutzrechtliche Prüfung mehr, daher gibt es auch keine Prüfung von Auswirkungen und Fernwirkungen des Bauprojektes, wie sie eigentlich stattfinden hätte müssen.

Es gibt bei diesem Projekt grobe Verfahrensmängel und kein artenschutzrechtliches Verfahren zum Gesamtprojekt „Bau und Betrieb von 950 Wohnungen“, daher ist das Beschwerdeverfahren bei der EU weiterhin offen.

Weiters ist die hier erfolgte Zerstückelung des Projekts (Erdabtrag auf 1/3 der Fläche wurde als einzelnes Teilprojekt genehmigt) nicht erlaubt (eine solche Stückelung wird von der Behörde selbst eingestanden: KRONE).

Maßnahmen, die mit großen Unsicherheiten verbunden sind, also als Experimente anzusehen sind, wie die „freiwillige Umlenkung“ der Ziesel, dürften in Verfahren, wie diesem, gar nicht bewilligt werden. Hinzu kommt, dass dadurch auch den Projektwerbern unnötig Verzögerungen und Kosten entstehen.

Eine bei einem korrekten Verfahren fällige Alternativenprüfung müsste sämtliche Alternativen einschließen, die Realisierung des Zwecks (=Wohnbau) müsse an alternativen Standorten geprüft werden. Vom Standort her inkludiert das Wien und das nahe Niederösterreich, und muss auch die Möglichkeiten einer Umwidmung an Alternativstandorten und einer Rückwidmung der Projektfläche berücksichtigen.

 

Dr. Friederike Spitzenberger,
Säugetierexpertin, Verfasserin  der Roten Liste gefährdeter Säugetiere Österreichs,

äußerte sich zu den Zahlen, die bezüglich des Wiener Zieselbestandes seitens der Behörde verbreitet werden (9500 Tiere).
Die Bestimmung der Anzahl der Zieselindividuen ist schwierig, da es  Zieselbaue mit 6, aber auch mit bis zu 32 Ausgängen gibt. Zur Zählung gibt es verschiedene Methoden:

  • Mehrfach im Jahr Vorkommen beobachten und sichtbare Tiere zählen – aufwendig.
  • Ziesel fangen, markieren, freilassen, bis keine unbekannten Tiere mehr gefangen werden können. Das ist die genauere Methode, Aufwand und Kosten sind jedoch immens.

In Wien wird jedoch anders gezählt: Alle Baueingänge im Radius von 5m werden zu einem Zieselbau gezählt. Die Anzahl der Baue wird gleich der Anzahl der Ziesel gesetzt.

Je nach Quelle werden nun Zahlen (Schätzungen) von 20.000-25.000 oder 15.000-30.000 Individuen für ganz Österreich genannt, in Summe ergeben aber Zählungen der letzten Jahre für Burgenland,  Niederösterreich und Wien insgesamt 8100 Ziesel.

Demgegenüber gibt die MA 22 den Wiener Bestand nach der neuesten Zählung mit 9500 Tieren an, nach der Bauzählmethode.

Für die Bauprojektfläche beim Heeresspital wurden mit der Fang-Wiederfangmethode nur 24% der mit der Bauzählmethode ermittelten Tiere gefangen. Daher ist laut Spitzenberger davon auszugehen, dass die mit der Bauzählmethode ermittelten Wiener Zahlen eher einem Bestand von 2300 Tieren entsprechen.

Der Grund für die überhöhten Zahlen dürfte der Versuch sein, angesichts der Eingriffe beim Heeresspital ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Anmerkung: Zur Vergleichbarkeit der aktuellen Zahl mit der vorhergehenden Schätzung und dem daraus abgeleiteten Wachstum hat sich bereits die bei der ersten Zählung federführende Expertin äußerst kritisch geäußert).

 

Dr. Madeleine Petrovic,
Präsidentin des Wr. Tierschutzvereins,

beanstandete eklatante demokratiepolitische Defizite von Seiten der Behörde.

Sie wies auch darauf hin, dass der WTV in letzter Zeit immer mehr Wildtiere versorgen müsse, da der Lebensraum offenbar immer knapper wird.

Das Argument, dass man in Wien nichts mehr bauen könne, wenn man den Schutz der Ziesel durchgehen lässt, könne man nicht gelten lassen: es wurden und werden in der ganzen Stadt ohne Probleme zahlreiche Großprojekte verwirklicht, siehe z.B. Seestadt Aspern. Es kann immer zu Kollisionen mit schützenswerten Zielen geben, wie z.B. dem Denkmalschutz, der Artenschutz ist hier nicht anders zu behandeln, es würde auch niemand auf die Idee kommen im Schönbrunner Schloßgarten zu bauen.

 

Wolfgang Rehm,

Umweltorganisation Virus.

Österreich hat Aarhus-Konvention, die den Rechtszugang der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten regelt, nicht korrekt umgesetzt (ein Mahnverfahren der EU läuft derzeit aus diesem Grund). Rechtssicherheit gibt es bei Bescheiden der MA 22 die das Projekt beim Heeresspital betreffen zukünftig nicht, da Eingetragene Umwelt-NGOs bei der Erstellung nicht als Parteien berücksichtigt sind.

 

Dr. Wolfgang List,
Umweltjurist

In diesem Sinne hat Virus vor, als übergangene Partei im Sinne der Aarhus-Konvention Beschwerde wegen Nicht-Zustellung des Bescheides einzulegen. Der EuGH fährt mit seinen Urteilen in vergleichbaren Fällen eine Linie, die auf eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit setzt.

 

Umweltdachverband fordert Einstellung der Arbeiten

Begleitend zur Pressekonferenz meint der Umweltdachverband in einer Aussendung treffend
Ziesel sind keine Ratten“ – hochgradig gefährdete Arten verdienen besonderen Schutz
Die Dachorganisation Österreichischer Umweltorganisationen fordert:

Wien als Weltstadt muss Verfahren europarechtskonform durchführen
– Sofortiger Maßnahmenstopp bis zur Klärung durch die Europäische Kommission

Read Full Post »

Aktuelle Infos in Echtzeit auf Facebook

Polizeischutz statt Naturschutz beim Heeresspital
Am Vormittag des 12. April 2016 wurden die Baggerarbeiten im Ziesel- und Zauneidechsen-Habitat beim Heeresspital fortgesetzt. Statt zwei Baggern, kommt nun eine ganze Baumaschinen-Flotte zum Einsatz um rasch vollendete Tatsachen zu schaffen.

Polizeibeamte vor Ort – in Uniform und in Zivil – sollen für die politisch bestens vernetzte Baulobby den reibungslosen Ablauf der Zerstörungen sicherstellen.

Man beruft sich auf den gültigen Bescheid der Naturschutzehörde MA 22, der allerdings vorschreibt, dass – so wie von den Bauträgern eingereicht – vor jedem Baufahrzeug zwei Personen vorangehen müssen, um die Flucht von „fluchtfähigen Organismen“ auszulösen.

Wie für jeden anwesenden Beobachter klar erkennbar, war dies gestern offensichtlich nicht der Fall. Jedoch schritten weder ökologische Aufsicht noch Naturschutzbehörde ein.

https://drive.google.com/file/d/0B50__t2gqpX3bFBYUWNTN1I4d1U/view?usp=sharing

Video vom 11. April 2016

Das evidente Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse, das im Bescheid nicht berücksichtigt wurde, wird offenbar seinem Schicksal überlassen. Dabei gilt für die Zauneidechse, da nicht im Bescheid erfasst, uneingeschränkt das Wiener Naturschutzgesetz. Tötungen von Individuen und Zerstörung von Lebensstätten der Zauneidechse sind demnach streng verboten.

https://drive.google.com/a/ziesel.org/folderview?id=0B50__t2gqpX3dm10RFF2RUxYUW8&usp=sharing

Zauneidechsen-Vorkommen auf Bagger-Flächen (5. April 2016)

So funktioniert Naturschutz im roten/grünen Wien im Jahr 2016, in dessen Besitz sich unfassbare 2,3 Mio. Quadratmeter an Bauland befinden und  Widmungen im Ausmaß von 33.000 Neubauwohnungen für sozialen Wohnbau nicht genutzt werden.

Daher liegen wohl keine zwingenden Gründe öffentlichen Interesses für die unwiederbringliche Vernichtung wertvoller natürlicher Ressourcen beim Heeresspital, sondern schlicht ergreifende andere, vor …

Read Full Post »

Breaking: Baggerungen wurden heute vormittag, 12. April, wieder aufgenommen!

Real-Time-Infos auf Facebook: Hier klicken!

Bagger am Ziesel-Feld - 20160411

Am Vormittag des 11. Aprils 2016 haben Bagger beim Wiener Heeresspital mit der Zerstörung des Lebensraum von Zieseln und anderen geschützten Arten begonnen.

Entgegen der bescheidmäßigen Vorgabe der Naturschutzbehörde MA 22, gehen keine Experten zu jeder Zeit den Baumaschinen voran, um Flucht von ‚fluchtfähigen Organismen‘ auslösen oder Tötung von geschützten Individuen zu verhindern.

Ohne jede Spur der Behörde vor Ort, wird einfach wild gebaggert.

Darum ist zu befürchten, dass zahlreiche streng geschützte Zauneidechsen, die vorige Woche noch auf den betroffenen Flächen festgestellt und fotografiert wurden, um Leben gekommen sind.

Ein rabenschwarzer Tag für den Naturschutz im rot/grünen Wien! Profit und Freundschaft können ungehindert wüten.

Stellungnahme des Wiener Tierschutzvereins:

Ziesel beim Heeresspital – Das Töten beginnt

Hier sind Vorschläge für Stellen, an denen Sie protestieren können:

Protest-Adressen

Ort des Geschehens:

 

 

Read Full Post »

Older Posts »

%d Bloggern gefällt das: